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Zurückweisung von Migranten an der Grenze: Linken-Chefin kritisiert Innenminister Dobrindt

Migrationsdebatte

Linken-Chefin Schwerdtner: „Bundesregierung hat sehenden Auges gegen geltendes Recht verstoßen“

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    Ines Schwerdtner ist Co-Vorsitzende der Linken.
    Ines Schwerdtner ist Co-Vorsitzende der Linken. Foto: Katharina Kausche, dpa

    Linken-Chefin Ines Schwerdtner hat mit scharfer Kritik an der Bundesregierung auf den Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts zur Zurückweisung von Migranten an der Grenze reagiert. „Die Bundesregierung hat in ihrem Sündenbock-Populismus sehenden Auges gegen geltendes Recht verstoßen“, sagte sie unserer Redaktion und warf Bundesinnenminister Alexander Dobrindt „Ablenkungsdebatten auf dem Rücken der Schwächsten“ vor.

    Unterstützung für den Innenminister kommt dagegen von der CDU im Bundestag. „Wir werden die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin natürlich genau prüfen“, sagt der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, unserer Redaktion. „Klar ist aber auch, dass es Einzelfallentscheidungen ohne allgemeine Wirkung sind.“ Das sei eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz gegenüber den drei beteiligten Personen. „Sie ändern nichts daran, dass unser Ziel richtig bleibt: Wir werden illegale Migration steuern und unsere Grenzen schützen.“

    Bundesinnenminister Alexander Dobrindt reagiert gelassen

    Nach der Eilentscheidung des Berliner Gerichts dürfen Asylsuchende bei Kontrollen hinter der deutschen Grenze nicht einfach zurückgewiesen werden. Es müsse ein Verfahren nach den Dublin-Regelungen eingeleitet werden. Damit stellte sich das Gericht gegen die von Innenminister Dobrindt angeordneten Verschärfungen bei den Grenzkontrollen. Geklagt hatten drei Somalier, die im Mai von Frankfurt (Oder) nach Polen zurückgeschickt worden waren.

    Dobrindt reagierte gelassen. Es handle sich um eine Einzelfallentscheidung. Die Begründung in diesem Fall „hätte dezidierter sein sollen“, so versteht er das Urteil des Gerichts. Dieser Aufforderung komme man in einem Hauptsacheverfahren nach. Grund zur Kurskorrektur sieht er nicht. „Wir halten im Übrigen an den Zurückweisungen fest“, sagte der CSU-Politiker. Die Rechtsgrundlage sei gegeben, „unabhängig von dieser Einzelfallentscheidung“, sagte Dobrindt. Und fügte hinzu: „Die Zahlen sind nach wie vor zu hoch.“

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