Hunde und Katzen sind in Deutschland höchst beliebt: Laut einer repräsentativen Erhebung für den Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschland e.V. lebten im Jahr 2024 15,9 Millionen Katzen und 10,5 Millionen Hunde in deutschen Haushalten. Die EU will nun erstmals einheitliche Mindeststandards für das Wohlergehen und die Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen einführen. Für private Tierhalter könnten dabei vor allem die Kosten für Mikrochip und Registrierung ins Gewicht fallen – je nach Mitgliedstaat variieren diese Ausgaben.
EU-Gesetz: Neue Pflichten für alle Hunde- und Katzenhalter
Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde im Juni 2025 vom EU-Parlament angenommen, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht. Laut der Tagesschau hat das Parlament der Verordnung Ende April 2026 in Straßburg zugestimmt. Viele Regelungen richten sich in erster Linie an Züchter und Händler, betreffen aber letztlich auch jede Privatperson, die eine Katze oder einen Hund hält:
- Mikrochip-Pflicht: Jedes Tier muss individuell gekennzeichnet werden.
- Registrierung in nationalen Datenbanken: Einmalige Anmeldung aller Chips inklusive Informationen über Alter, Geschlecht und Herkunft des Tieres in einer landeseigenen Datenbank.
- Zentraler EU-Index: Mikrochip-Identifikationsnummer und Datenbank-Information werden in einer von der Kommission betriebenen Indexdatenbank zusammengeführt.
Als Fristen für die Umsetzung ist Folgendes vorgesehen: Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen alle Hunde, 15 Jahre später auch alle Katzen in der EU identifizierbar sein. Wie die Tagesschau berichtet, könnte es in Deutschland schneller gehen. Die deutsche Abgeordnete Manuela Ripa, die im Umweltausschuss an dem Vorhaben mitgewirkt hat, forderte die Bundesregierung demnach auf, die Chip-Pflicht schon früher einzuführen.
Was die Pflicht bedeutet: Züchter, Tierheime und private Halter sollen ihren Haustieren beim Tierarzt den Mikrochip implantieren lassen. Auf dem Chip ist laut dem Veterinärmedizinischen Zentrum Berlin eine 15-stellige Identifikationsnummer gespeichert. Wenn diese auch in einem Tierregister gemeldet wurde, kann eine Katze oder ein Hund beim Auslesen des Chips seinem eingetragenen Halter zugeordnet werden.
Bisher gab es keine einheitliche EU-weite Pflicht, Hunde und Katzen chippen zu lassen und in einer Datenbank zu registrieren. Allerdings ist schon jetzt beim grenzüberschreitenden Reiseverkehr vorgeschrieben: Wer mit seinem Heimtier in einen anderen EU-Staat einreist, muss es bereits gechippt und die Nummer im EU-Heimtierausweis eingetragen haben, berichtet netzwelt.de.
Welche Kosten kommen auf Hunde- und Katzenbesitzer zu?
Obwohl die genauen Gebühren von Land zu Land unterschiedlich festgelegt werden, entstehen Privatbesitzern in Deutschland typischerweise folgende Ausgaben:
- Der Chip-Einsatz beim Tierarzt kostet laut Bayern 1 für Hunde und Katzen zwischen 30 und 60 Euro.
- Die Eintragungsgebühren in nationale Haustierdatenbanken liegen meist zwischen 10 und 20 Euro. Einige Anbieter, zum Beispiel TASSO e.V., erheben gar keine Gebühr für die Registrierung.
In der Summe müssen Halter also mit einmaligen Kosten zwischen 40 und 80 Euro rechnen. Bei Verstößen gegen Kennzeichnungs- und Meldepflichten könnten Bußgelder folgen – auch diese werden national festgelegt.
Hunde und Katzen: Welchen Zweck verfolgen die neuen Regeln?
Laut der Pressemitteilung des Europäischen Parlaments zielen die Vorschriften darauf ab, den illegalen Handel einzudämmen und die Tierschutzbedingungen besser zu kontrollieren. Der Handel mit Hunden und Katzen sei „in den letzten Jahren erheblich gewachsen und hat nach Angaben der Kommission einen Wert von 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. Rund 60 Prozent der Besitzer kaufen ihre Hunde oder Katzen online.“ Da es in den EU-Mitgliedstaaten keine einheitlichen Tierschutzmindeststandards für Hunde und Katzen gebe, hatte die Europäische Kommission diese neuen Vorschriften bereits Ende 2023 vorgeschlagen.
Neben der Chip- und Registrierungspflicht sind weitere Maßnahmen zum Tierschutz geplant:
- Zuchtpraktiken wie Inzucht und Qualzucht sollen verboten werden.
- Der Verkauf in Tierhandlungen soll komplett unterbunden werden.
- Einfuhren aus Drittländern sollen streng überwacht und schon vor der Einreise registriert werden.
Vom Entwurf zum Gesetz: So geht es weiter
Der Entwurf wurde am 19. Juni 2025 mit großer Mehrheit angenommen: Es gab 457 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen und 86 Enthaltungen. Danach nahmen laut EU-Parlament die „Abgeordneten Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Form des Gesetzes“ auf. Nach einer Einigung treten die neuen Regeln in Kraft und müssen in den EU-Mitgliedsstaaten national umgesetzt werden.
Zu dieser Einigung ist es nun gekommen. Trotzdem bleibt Haustierbesitzern noch etwas Zeit, sich um das Chippen und die Registrierung ihrer Hunde und Katzen zu kümmern – was auch abseits von Gesetzen durchaus Sinn ergibt, etwa, wenn Tiere weggelaufen sind.
Übrigens: In verschiedenen Ländern existieren ungewöhnliche Hundegesetze, die von Bell- oder Gassi-Verboten bis hin zu strengen Regelungen zur Hundehaltung reichen. Gerade im Sommer sollten Hunde ab gewissen Temperaturen nicht allein im Auto gelassen werden, da Todesgefahr besteht. Außerdem benötigen vierbeinige Freunde genug Flüssigkeit. Doch manche Hunde trinken zu wenig. Hundehalter können mit einigen Tricks den Durst anregen, sollten jedoch nicht zu lange zögern, zum Tierarzt zu gehen, gerade bei Welpen und Junghunden.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
AnmeldenSie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren