Hunde, die nicht Gassi gehen dürfen, eine bestimmte Fütterungsart, die verboten ist, oder „Bellen verboten“-Verordnungen nach einer festen Uhrzeit: Es kursieren einige Gerüchte über Gesetze für Hundehalter und ihre Vierbeiner. Doch nicht alle davon stimmen.
Skurrile Hundegesetze in aller Welt: Bellen verboten
In der Hauptstadt des US-Bundestaates Arkansas, Little Rock, soll Hunden nach 18 Uhr das Bellen verboten sein. Was verrückt klingt, steht tatsächlich in der Lärmschutzverordnung der Stadt – allerdings ohne konkrete Uhrzeitnennung. Im Arkansas Municipal Code von Pulaski County, dessen Verwaltungssitz in Little Rock liegt, steht „It shall be unlawful for any person, firm or corporation to allow barking and howling, or other nuisance behavior; it is unlawful to keep on premises or allow to run at large any dog which, by loud and frequent barking and howling, shall disturb the peace and quiet of neighbors.“
Das Bell-Verbot soll also verhindern, dass übermäßiges Bellen die Anwohner und die Ruhe in der Nachbarschaft stört. Das Gesetz verbietet übrigens auch andere störende Verhaltensweisen wie Autorennen oder im Müll zu wühlen. Wenn das Bellen eines Hundes die Ruhe stört, kann dies als Verstoß gegen die Verordnung angesehen werden. Anwohner können solche Verstöße dem Tierschutz oder der Polizei melden. Inwiefern ein bellender Hund immer dem richtigen Haushalt zugeordnet werden kann und wie hart die Polizei etwaige Verstöße ahndet, bleibt fraglich.
Auch im US-Bundesstaat Illinois geht man hart gegen bellende Hunde vor, berichtete der Berliner Kurier vor einiger Zeit. Demnach habe die Stadtverwaltung der Stadt Aurora – einem Vorort von Chicago – eine Verordnung in Kraft gesetzt, die Geldstrafen verhängt, wenn Hunde länger als 15 Minuten am Stück bellen. Hierbei müssen Bewohner das Bellen zwischen 7 Uhr morgens und 22 Uhr aufnehmen – oder mehrere Ohrenzeugen mit eidesstattlicher Erklärung aufführen. Dann könne das Ordnungsamt die Hundebesitzer zu 100 Dollar Geldstrafe verdonnern.
Übrigens ist die rechtliche Lage in Deutschland gar nicht so anders: In vielen Gemeinden gibt es Lärmschutzverordnungen, die das Bellen begrenzen. Als Richtwert hat das Oberlandesgericht Hamm laut haufe.de festgelegt, dass ein Hund nicht länger als insgesamt 30 Minuten am Tag und nicht mehr als zehn Minuten am Stück bellen sollte, aber zwischen 19 Uhr und 8 Uhr morgens (Uhrzeiten können je nach Gemeinde variieren) gar nicht. Auch an Sonn- und Feiertagen sollte sich der Hund eher ruhig verhalten.
China: Nur ein Hund pro Familie und nur bis 35 Zentimeter Größe
In einigen chinesischen Städten – seit 2006 in Peking, seit 2011 in Shanghai – gilt die Ein-Hund-Politik, was bedeutet, dass nur ein Hund pro Familie gehalten werden darf, berichtete unter anderem The Australian. Hintergrund waren vermehrte Tollwut-Erkrankungen bei Menschen durch Hundebisse, die zu vielen Todesfällen führten, aber auch Platzmangel in der Stadt, Hygienebedenken sowie Lärmbelästigung. Laut kurier.at wurde diese Regelung zwischen 2009 und 2017 auch auf weitere Städte – Chengdu, Jiangmen und Qingdao – ausgeweitet. Übertretungen würden mit Geldstrafen von umgerechnet 260 Euro geahndet, berichtete mashable.com.
Außerdem verbietet eine Vorschrift des Pekinger Amtes für Öffentliche Sicherheit seit 2013 Hunde, die größer als 35 Zentimeter sind oder zu einer der 41 als gefährlich eingestuften Rassen wie Bulldoggen oder Collies gehören, in ausgewiesenen Bezirken der Hauptstadt, berichtet german.china.org.
Im Iran ist in mehreren Städten Gassigehen verboten
Wie Anfang Juni 2025 mehrere Medien berichteten, wurden im Iran in mehreren Städten Hundespaziergänge verboten. Bereits 2019 wurde diese Regelung in Teheran eingeführt, nun ist es in mindestens 25 Städten verboten, Hunde in der Öffentlichkeit auszuführen, berichtete laut op-online.de unter anderem die iranische Nachrichtenwebsite Asriran. „Gegen Personen, die das Verbot verletzen, werden rechtliche Schritte eingeleitet“, erklärte ein Beamter in Ilam laut The New Arab. Die Justiz begründet dies mit „der öffentlichen Gesundheit, Ruhe und Wohlfahrt.“ Nach islamischer Tradition würden Hunde als unrein gelten. Einige religiöse Autoritäten sehen Hundehaltung als Symbol „verdorbener westlicher Kultur“, das die islamische Kultur beschädigt, schrieb The Guardian.
Großbritannien: Vegane Hundeernährung verboten?
Während es für einige der kuriosen Hundeverbote belegbare Gesetzestexte oder unabhängige Medienberichte gibt, kursieren anderswo wiederum Gerüchte über angebliche Hundegesetze und -verbote. So verhält es sich auch mit dem vermeintlichen Verbot in Großbritannien, seinen Hund vegan oder vegetarisch zu ernähren.
Wie die pflanzenbasierte Hundefutter-Marke Vutter in einem Blogbeitrag aufklärt, handelt es sich bei dem Gerücht, das hauptsächlich über Social Media verbreitet wurde, um ein Missverständnis. Das „British Animal Welfare Act“ (Tierschutzgesetz) von 2006 schreibt demnach nicht vor, dass Hunde mit fleischhaltiger Nahrung gefüttert werden müssen, sondern verpflichtet Tierhalter, für das Wohl ihrer Tiere zu sorgen. Dazu gehört laut Paragraph 9, Punkt 2b unter anderem das Recht auf eine artgerechte Ernährung. Das Gesetz schreibt jedoch weder konkret vor, wie der Speiseplan eines Hundes aussehen soll, noch dass dieser zwingend tierische Produkte enthalten muss. Stattdessen muss das Futter den Nährstoffbedürfnissen des Tieres entsprechen, um dessen Gesundheit zu gewährleisten. Entgegen anderslautender Medienberichte drohen britischen Hundehaltern, die ihre Vierbeiner rein pflanzlich ernähren, keine Geldstrafen oder andere rechtliche Konsequenzen.
Laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) können Hunde in Deutschland übrigens auch rein pflanzlich ernährt werden. Hundehalter sollten aber auf die Bedarfsdeckung aller notwendigen Nährstoffe achten. Ganz anders ist das übrigens bei Katzen: Sie sind reine Fleischfresser und können nicht vegan ernährt werden.
Übrigens: Wenn Hunde ihren Kopf neigen, ist das mehr als nur eine süße Geste. Es kann bedeuten, dass er gerade aktiv zuhört, versucht, bekannte Wörter zuzuordnen, oder etwas Wichtiges von seinem Halter erwartet.
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