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Staatliche Hilfen für einkommensschwache Hundebesitzer: Welche Unterstützung möglich ist

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Staatliche Hilfen für einkommensschwache Hundebesitzer: Welche Unterstützung möglich ist

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    Tierarztkosten können schnell zur Belastung werden – besonders für Hundehalter mit geringem Einkommen.
    Tierarztkosten können schnell zur Belastung werden – besonders für Hundehalter mit geringem Einkommen. Foto: Lightfield Studios, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Ein Hund bereichert Leben und Alltag seiner Halter – er kann Trost spenden, Gesellschaft leisten und zu mehr Bewegung motivieren. Eine Studie der Universität Basel zeigte sogar, dass Hunde die Gedächtnisleistung ihrer Besitzer verbessern können. Gerade für Menschen mit schmalem Budget, die etwa Bürgergeld beziehen, können die monatlichen Kosten für Futter, den Tierarzt und die Krankenversicherung für Hunde zur Belastung werden.

    Welche Hilfen und Unterstützungsangebote stehen einkommensschwachen Hundebesitzern zur Verfügung, damit der vierbeinige Freund auch in finanziell engen Zeiten gut versorgt ist?

    Staatliche Hilfen für einkommensschwache Hundebesitzer: Kann Bürgergeld unterstützen?

    Sind in den Bürgergeld-Leistungen entsprechende Hilfen für Haustiere vorgesehen? Das Bürgergeld besteht aus verschiedenen Bausteinen, die die Höhe der Leistung bestimmen, informiert die Bundesagentur für Arbeit. Das zuständige Jobcenter prüft die sogenannten Bedarfe eines Antragstellers und bewilligt diese.

    • So gibt es den Regelbedarf, etwa für Essen, Kleidung, Hausrat und Haushaltsenergie. Mit diesen Kosten sollen hilfebedürftige Menschen ihren Lebensunterhalt sichern.
    • Hinzu kommt der Bedarf für Unterkunft und Heizung.
    • Gegebenenfalls gibt es auch den Mehrbedarf, beispielsweise für Schwangere oder Alleinerziehende.
    • Und für einmalige Kosten gibt es den Einmalbedarf, etwa zum Einrichten der ersten eigenen Wohnung oder zur Erstausstattung für ein Kind.
    • In bestimmten Fällen können auch weitere Kosten vom Jobcenter übernommen werden, wie ein Stellplatz oder – im Einzelfall – die Finanzierung eines Autos.

    Zählt die Hundehaltung in einen dieser Bedarfe, damit die damit verbundenen Kosten vom Jobcenter übernommen werden können? Nein, zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg von 2023: Eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für einen Mehrbedarf wegen Tierhaltung sieht das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht vor. Denn: Das Bürgergeld ist laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Teil der Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Und Hundehaltung gehört laut dem Urteil nicht zum Existenzminimum.

    Es gibt also keine direkte finanzielle Unterstützung für die Hundehaltung im Rahmen des Bürgergeldes. Empfänger von Sozialleistungen müssen gut haushalten, um die Kosten für ihren Hund selbst zu bestreiten. Gerade Futter- und Tierarztkosten sollten nicht unterschätzt werden. Als finanzielle Entlastung gibt es aber zumindest in einigen Gemeinden die Möglichkeit, einen Hundesteuererlass zu beantragen, wenn man von Bürgergeld, Sozialhilfe oder einem vergleichbar geringen Einkommen lebt, informiert zum Beispiel das Stadtportal muenchen.de.

    Hilfsangebote für einkommensschwache Hundebesitzer: Sozialfelle e.V. und Tiertafeln

    Es gibt jedoch auch gemeinnützige Initiativen, die einkommensschwache Hundebesitzer unterstützen. Der Verein Sozialfelle bietet zum Beispiel Hilfe für sozial benachteiligte Menschen und ihre Tiere. Dort kann jeder, der von staatlichen Leistungen lebt – wie Grundsicherung, Bürgergeld, Krankengeld, Wohngeld – oder der kein Einkommen hat, einen Antrag auf Hilfe stellen. Auch Studenten, Schüler und Azubis können Unterstützung bekommen. Wie die Webseite des Vereins informiert, muss die Bedürftigkeit anhand von offiziellen Bescheiden nachgewiesen werden. Jeder Antrag hat eine befristete Gültigkeit und muss gegebenenfalls nach Ablauf verlängert werden. Hilfeleistungen erfolgen in Form von Sachzuwendungen oder medizinischen Gutscheinen. Außerdem weist der Verein darauf hin, dass Tiere, die nach dem Eintritt der Bedürftigkeit angeschafft wurden, nicht berücksichtigt werden können. Von Sozialfelle e.V. können für folgende Leistungen Kosten ganz oder teilweise übernommen werden:

    • Medikamente für akute Behandlung oder für Dauerbehandlung von chronischen Erkrankungen
    • Operationen und sonstige medizinische Behandlungen
    • Nierenfutter, Diätfutter
    • Euthanasie (ohne optionale Kosten)

    Des Weiteren gibt es in vielen Städten Deutschlands Tiertafeln, die dafür sorgen, dass auch Hunde und Katzen von Bedürftigen versorgt sind. Ähnlich zum Prinzip der Tafeln für Menschen mit Lebensmittelspenden gibt es bei den Tiertafeln Futter und Zubehör wie Katzenstreu, Decken, Spielzeug oder Leinen, berichtet malteser.de. Um sicherzustellen, dass nur diejenigen Unterstützung erhalten, die es wirklich brauchen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Zum Beispiel muss die Bedürftigkeit nachgewiesen werden, etwa mit einem Bürgergeld- oder Rentenbescheid.
    • Hunde müssen zur Erstanmeldung mitgebracht werden, andere Haustiere müssen mit Fotos nachgewiesen werden.
    • Die Haustiere müssen schon länger bei ihren Menschen leben und dürfen nicht erst angeschafft worden sein, nachdem die Bedürftigkeit eingetreten ist.
    • Wenn Tiere spezielles Futter benötigen, weil sie Unverträglichkeiten oder Krankheiten haben, muss auch das mit einer Bescheinigung vom Tierarzt nachgewiesen werden.

    Staatliche Hilfen für Assistenzhunde: Kostenübernahme durch Krankenkasse

    Im deutschen Recht besteht bisher lediglich für den Einsatz von Blindenführhunden ein gesetzlicher Anspruch, der sich aus Paragraf 33 Absatz 1 Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ergibt, informierte der Deutsche Bundestag 2018 in einem Dokument zu gesetzlichen Regelungen zum Einsatz von Blindenführ- und Assistenzhunden. Auf Grundlage dieser Vorschrift erfolgt die Kostenübernahme für die Anschaffung eines Blindenführhundes durch die gesetzliche Krankenversicherung – das gilt auch für einkommensschwache Hundebesitzer. Für Begleithunde, die andere Funktionen übernehmen, etwa Diabeteswarnhunde oder Epilepsiehunde, werden hingegen keine Kosten übernommen.

    Der Deutsche Bundestag schätzt die Kosten für die Anschaffung eines ausgebildeten Assistenzhundes auf etwa 20.000 bis 25.000 Euro. Für Blindenführhunde übernimmt die gesetzliche Krankenkasse gemäß Paragraf 33 Absatz 1 Satz 5 SGB V sowohl die Anschaffungs- als auch die Haltungskosten. Regelmäßige Ausgaben wie Futter und Impfungen werden durch eine monatliche Pauschale abgedeckt. Unregelmäßig anfallende Kosten – etwa für tierärztliche Behandlungen oder die Erneuerung von Ausrüstung wie Führgeschirr, Halsband und Leine – werden ebenfalls übernommen, sofern sie notwendig sind.

    Übrigens: Golden Retriever oder Dackel? Eine neue, aber nicht repräsentative Analyse zeigt, was die beliebteste Hunderasse in Deutschland ist. Demnach liegt der Labrador Retriever auf Platz eins. Dabei gehören Labradore zu den verfressenen Hunderassen, die auch zu Übergewicht neigen. Der Grund ist ein mutiertes Gen, wodurch die Hunde sich nach kurzer Zeit wieder hungrig fühlen.

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