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Pfingsten
05.05.2021

Wichtige Fragen und Antworten zum Reisen in Corona-Zeiten

Eine junge Frau mit einer Schutzmaske an einem Strand.
Foto: Clara Margais, dpa (symbol)

Pfingsten naht. Für viele heißt das Urlaub, doch in Corona-Zeiten ist das leichter gesagt als getan. Was Sie wissen müssen, damit es mit dem Urlaub klappt.

Wer trotz Corona nicht auf den Pfingsturlaub verzichten will, muss einiges beachten. Um Ihnen die Reise zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Wo kann man überhaupt hinfahren?

Viele klassische Tourismus-Gegenden haben mit Blick auf die freien Tage um Pfingsten Hotelübernachtungen ermöglicht. Griechenland verzichtet auf eine Quarantäne, Österreich will ab dem 19. Mai nachziehen. Auch Reisen nach Mallorca sind weiterhin möglich. Welche Regeln in welchem Land gelten, hat das Auswärtige Amt in seinen Reisehinweisen gesammelt.

Ist Urlaub in Deutschland möglich?

Im größten Teil der Bundesrepublik sind Hotels und Ferienwohnungen geschlossen, doch auch hier gibt es Ausnahmen. In Schleswig-Holstein gibt es mehrere Modellversuche. In Nordfriesland, Schleie und Eckernförde kann man mit einem höchstens 48 Stunden alten Corona-Test in einem Hotel übernachten. Wer in einem Restaurant essen will, muss einen maximal 24 Stunden alten Test vorweisen. Eine sichere Bank sind die Modellprojekte allerdings nicht: Sie können wegen hoher Infektionszahlen jederzeit abgebrochen werden. Auch Urlaub in Niedersachsen fällt für die meisten Menschen vorerst aus. Dort darf man aktuell nur Urlaub machen, wenn man seinen Erstwohnsitz im Bundesland hat. Auch in Bayern sollen Übernachtungsangebote ab dem 21. Mai wieder öffnen dürfen, wenn die Inzidenz in einem Landkreis unter 100 ist. Details zu den Auflagen sind aber noch nicht bekannt.

Urlaub in Bayern soll in Regionen mit niedrigen Corona-Infektionszahlen bald wieder möglich sein.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

Darf man Freunde und Verwandte besuchen?

Verwandte in Deutschland dürfen besucht werden, sofern man sich an die jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen in der Bundesnotbremse hält. Das bedeutet, ab einer Inzidenz von 100 darf man sich nur noch mit einer Person außerhalb des eigenen Haushalts treffen. Unter diesem Inzidenzwert dürfen sich fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten treffen. Kinder unter 14 zählen jeweils nicht mit.

Was muss ich auf der Rückreise aus dem Ausland  beachten?

Wer wieder nach Deutschland einreisen will, muss einen höchstens 48 Stunden alten Corona-Test mit sich führen. Das gilt für alle Personen über sechs Jahre. Flugreisende müssen den Test grundsätzlich vorzeigen, wer ein anderes Verkehrsmittel nutzt auf Anforderung, schreibt das Auswärtige Amt. Zudem müssen sie ihre Anreise aus Risikogebieten  digital ankündigen. Wer aus einem Risikogebiet auf dieser Liste des Robert Koch Instituts einreist, muss zudem 48 Stunden nach der Einreise einen weiteren Test machen. Im Freistaat Bayern gilt, laut dem Gesundheitsministerium: Wer aus einem Risikogebiet - gemäß der Liste des Robert-Koch-Instituts - anreist, muss sich unverzüglich zehn Tage in Quarantäne begeben und das Gesundheitsamt vor Ort kontaktieren.

Was ist, wenn der Test positiv ist?

Bei einem positiven Test am Urlaubsort gelten die lokalen Quarantäneregeln. Wer nach der Einreise positiv getestet wird, muss sich  wie sonst auch in Quarantäne begeben.

Wann muss ich bei der Einreise in Quarantäne?

Wer in Deutschland einreisen will, braucht einen aktuellen Corona-Test.
Foto: Matthias Balk, dpa

Unter welchen Umständen kann ich meine Reise stornieren?

Wenn das Urlaubsziel nach der Buchung als Risikogebiet deklariert wird, folgt eine Reisewarnung des Außenministeriums. Diese ermöglicht eine gebührenfreie Stornierung bei Pauschalreisen. Wenn die Hotels am Zielort wegen Auflagen der Behörden geschlossen werden müssen, kann man sein Geld zurückverlangen. Wenn Pauschalreisen nicht wie geplant stattfinden können, hat man als Kunde einen Anspruch, sein Geld innerhalb von 14 Tagen zurückzubekommen. Wer wegen Maskenpflicht, geschlossener Sehenswürdigkeiten oder Ähnlichem absagen will, muss Stornogebühren zahlen oder auf die Kulanz der Reiseveranstalter hoffen. Generell empfiehlt es sich bei der Buchung die Stornobedingungen genau zu lesen. Viele Veranstalter gestatten laut Süddeutscher Zeitung in Corona-Zeiten auch einen kurzfristigen Reiserücktritt.

Lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt die Stornogebühren nur bei plötzlicher Erkrankung, einem Todesfall in der Familie oder ökonomischen Notfällen wie Vermögensschäden oder plötzlicher Arbeitslosigkeit. Manche Anbieter schließen "Schäden, Erkrankungen und Tod infolge von Pandemien" ausdrücklich aus oder bieten laut Verbraucherzentrale Zusatzpolicen für solche Fälle.

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