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Auswandern: Muss man wirklich Gebühren zahlen, wenn man Deutschland verlässt?

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Auswandern: Muss man wirklich Gebühren zahlen, wenn man Deutschland verlässt?

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    Müssen Auswanderer bald tief in die Tasche greifen, wenn sie Deutschland den Rücken kehren? Diese Frage sorgt auf Social Media für Diskussionen.
    Müssen Auswanderer bald tief in die Tasche greifen, wenn sie Deutschland den Rücken kehren? Diese Frage sorgt auf Social Media für Diskussionen. Foto: sebra, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Wer sich dazu entschlossen hat, aus Deutschland auszuwandern, muss zunächst einige organisatorische Fragen klären: In welches Land möchte man gehen – und ist es ein Abschied für immer oder nur ein Aufenthalt auf Zeit? Wie regelt man den Umzug und welche bürokratischen Angelegenheiten müssen geklärt werden? Zudem sollten sich Auswanderer unbedingt mit den anfallenden Kosten auseinandersetzen. Derzeit geht in verschiedenen sozialen Netzwerken das Gerücht um, dass der Staat künftig eine hohe Gebühr für diejenigen erheben wolle, die Deutschland dauerhaft verlassen. Was hinter dieser Behauptung steckt und welche Kosten wirklich anfallen können, erfahren Sie in diesem Artikel.

    Auswandern: Stimmen die Gerüchte um eine Pauschalgebühr für deutsche Auswanderer?

    Auf verschiedenen Social-Media-Plattformen machen derzeit Behauptungen die Runde, dass die Bundesregierung plant, eine Pauschalgebühr für die Auswanderung aus Deutschland einzuführen. So wird etwa in einem TikTok-Video davon gesprochen, dass Menschen, die Deutschland verlassen möchten, dafür künftig eine Abgabe von mindestens 5000 Euro an den Staat zahlen müssten. Die Gebühr richte sich nach dem Einkommen der betroffenen Person und könne bei Gutverdienern bis zu 10.000 Euro betragen. Das habe Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) veranlasst.

    Dabei handelt es sich um eine Falschmeldung, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) in einem Faktencheck aufklärt. Zwar entstehen bei einem Umzug ins Ausland durchaus Kosten für die auswandernde Person. Wer Deutschland langfristig oder dauerhaft verlassen will, muss dafür jedoch keine pauschale Gebühr an den deutschen Staat entrichten. Zudem sei auch keine Einführung einer solchen Abgabe geplant, habe das Bundesfinanzministerium der dpa auf Anfrage mitgeteilt.

    Auffällig ist: Die Videos, in denen die Falschmeldung verbreitet wird, liefern weder Quellenangaben noch Nachweise für ihre Behauptungen, sind jedoch optisch seriösen Nachrichtenmeldungen nachempfunden, um Glaubwürdigkeit vorzutäuschen. In den sozialen Netzwerken hat die Fehlinformation bereits Wellen geschlagen und wurde teilweise von Nutzern in eigenen Beiträgen aufgegriffen und kommentiert.

    Aus Deutschland auswandern: Mit welchen Kosten sollte man rechnen?

    Auch wenn in Deutschland keine Pauschalgebühr fürs Auswandern existiert – wer seinen Lebensmittelpunkt in ein anderes Land versetzen möchte, sollte sich bewusst sein, dass dieser Schritt durchaus mit individuellen Mehrkosten verbunden ist. Dazu zählen neben der alltäglichen Lebenshaltung im Zielland unter anderem Gebühren für die Beantragung eines Visums, Ausgaben für Flüge oder Fahrten, Umzugstransport, Anmietung oder Kauf einer neuen Wohnung, Versicherungsabschlüsse sowie nötige Neuanschaffungen. Zudem können im Laufe des Auswanderungsprozesses immer unvorhergesehene Ausgaben hinzukommen. Angesichts dessen empfiehlt der Verein Deutsche im Ausland, dass Auswanderer stets über ausreichend finanzielle Rücklagen verfügen sollten.

    An den Staat fließt im Zuge der Auswanderung hingegen nur im Einzelfall Geld – und zwar in Form von Steuern: Wer wesentliche Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält und seinen Wohnsitz von Deutschland ins Ausland verlegt, ist unter Umständen von der sogenannten Wegzugsbesteuerung betroffen, erklärt die dpa. Allerdings greift diese Regelung gemäß § 6 des Außensteuergesetzes nur bei bestimmten Vermögenskonstellationen.

    Wer plant, dauerhaft ins Ausland zu gehen, muss zudem nach Angaben des Verwaltungsportals der Bundesregierung seinen Wohnsitz in Deutschland abmelden. In der Regel fallen dabei keine Gebühren an. Wird die fristgerechte Abmeldung innerhalb von zwei Wochen versäumt, kann nach § 54 des Bundesmeldegesetzes allerdings ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro fällig werden.

    Übrigens: Einige Orte und Regionen im Ausland werben aktiv um Auswanderer und zahlen teilweise hohe Prämien für den Zuzug. Anderswo winken Zuwanderern eine kostenlose Unterkunft und Jobgarantie.

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