Powerbanks spenden elektronischen Geräten auch Kraft, wenn weit und breit kein Stromstecker in Sicht ist. Das ist der Vorteil. Der Nachteil besteht darin, dass diese tragbaren Akkus nur dank Lithiumbatterien so handlich sind. Doch dieser Stromspeicher-Typ hat so seine Tücken, er kann leicht überhitzen und zu brennen beginnen. Das Risiko besteht in einem sogenannten Thermal Runway, wenn die Batterie durch Überladung, Kurzschluss oder andere Schäden sich selbst immer mehr erhitzt. So gut wie alle elektronischen Geräte sind heutzutage auf Lithiumakkus angewiesen. Allerdings handelt es sich bei Powerbanks um extrastarke Kraftspender und somit um extrahohe Feuergefahr.
Powerbanks gelten als Gefahrgut
Deswegen gelten Powerbanks als Gefahrgut und dürfen seit 2016 gemäß der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) auf keinem Flug mehr aufgegeben werden. Stattdessen müssen sie ins Handgepäck und sind in der Regel auf zwei Stück begrenzt. Die maximale Kapazität je Akku ist konform mit dem Regelwerk des Weltluftfahrtverbands IATA auf 100 Wattstunden (Wh) bzw. 27.000 Milliamperestunden (mAh) limitiert. Wichtig ist, dass auf der Powerbank für die Sicherheitskräfte die Leistungsstärke leicht zu erkennen ist. Andernfalls darf sie nicht mit an Bord. Soweit zu den Mindestbestimmungen, die jedoch nicht bindend sind. Die Vorschriften variieren von Airline zu Airline leicht und Verbraucher landen in einem Dschungel von unterschiedlichen Vorschriften.
Airlines haben ihre Regeln für Powerbanks verschärft
Auffällig ist jedoch, dass im Frühjahr dieses Jahres führende Fluglinien Asiens ihre Regeln für Powerbanks verschärft haben. Damit haben sie auf eine Beinahe-Katastrophe der Air Busan Airline reagiert, die am 28. Januar dieses Jahres beim Start in Brand geriet. Alle 176 Insassen, darunter sieben Verletzte, konnten evakuiert werden. Dem südkoreanischen Verkehrsministerium zufolge könnte eine tragbare Powerbank mit einer Lithiumbatterie die potenzielle Ursache für ein Feuer gewesen sein.
Wo Powerbanks im Flugzeug transportiert werden sollten
Seitdem dürfen Passagiere südkoreanischer Airlines Powerbanks nicht mehr in den Gepäckfächern über den Sitzen verstauen. Stattdessen sollten sie möglichst am Körper getragen werden, zumindest jedoch wird die vordere Sitztasche empfohlen. So ist der Akku immer griffbereit und der Besitzer kann sofort merken, wenn er zu heiß wird. Nachvollziehbar ist auch, dass Powerbanks nicht mehr über die USB-Stecker am Sitz aufgeladen werden dürfen. Taiwans EVA Air, China Airlines und Uni Air sowie Cathay Airways, Thai Airways und Singapore Airlines untersagen ebenfalls sowohl das Laden und sogar den Gebrauch von Powerbanks an Bord. Nicht einheitlich sind allerdings die Aufbewahrungsregeln. EVA Air und China Airlines haben nichts dagegen, wenn die Ladegeräte weiterhin in der Gepäckschale über dem Passagier verschwinden.
So viele Zwischenfälle gibt es wegen Powerbanks
Während der Osten sich mit restriktiveren Maßnahmen vor der möglichen Feuergefahr durch Lithiumbatterien zu schützen versucht, bleibt der Westen relativ entspannt. Und das nicht, weil in Europa und Amerika die Gefahr von brennenden Powerbanks geringer wäre. Die US-amerikanische Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) hat in den letzten zwei Jahrzehnten mehr als 500 Vorfälle mit Lithiumbatterien während des Fluges registriert, bei denen Rauch, Feuer oder extreme Hitze auftraten. Gegenwärtig kommt es statistisch betrachtet zu zwei Vorfällen pro Woche. Nicht ganz so genaue Zahlen hält das Luftfahrtbundesamt vor. Dem Deutschlandfunk nannte die Behörde zwischen 2014 und 2016 insgesamt neun Brände mit Lithiumbatterien in Deutschland oder an Bord einer deutschen Airline.
Die Lufthansa hält sich an die Mindestvorschriften für Powerbanks. Das heißt, sie müssen im Handgepäck transportiert werden, und alles über 100 Wattstunden (Wh) benötigt eine Transporterlaubnis. Genauso verfahren Air France, Easyjet und Eurowings. British Airways und Iberia erlauben vier Powerbanks à 100 Wh. KLM wiederum genehmigt bis zu 20 Batterien, Akkus etc., solange sie 100 Wh nicht überschreiten, für alles darüber bedarf es einer Genehmigung.
Das ist zu tun, wenn sich ein Powerbank überhitzt
Nicht ganz so großzügig wie KLM verfahren die US-Airlines. American Airlines und Delta Air erlauben vier Stromspeicher bis zu 100 Wh oder zwei zwischen 100 bis 160 Wh, United Airlines bis zu zwei Akkuspeicher mit maximal 160 Wh. Wo und wie eine Powerbank in der Kabine gelagert werden muss, wird wie bei den europäischen Fluglinien bis dato nicht vorgeschrieben. Lediglich Southwest Airlines hat kürzlich eine neue Verbotsvariante ersonnen. So ist es ab sofort nicht mehr gestattet, mit der Powerbank ein elektronisches Gerät zu laden und beides zugleich im Gepäckfach über einem abzulegen.
Übrigens - überhitzt eine Powerbank oder ein anderes elektronisches Gerät während des Flugs, dann ist das keine große Sache, wenn es sofort bemerkt wird. In so einem Fall ist ein Mitglied der Crew umgehend zu benachrichtigen, damit der potenzielle Brandherd in einen Wärmeschutzbeutel oder notfalls ins Wasser gelegt werden kann. Dann ist zwar die Powerbank oder das elektronische Spielzeug kaputt, aber niemand wird in Gefahr gebracht.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden