Mietwagen werden heute meist über Internetportale und Preisvergleichs-Webseiten gebucht. Ein mulmiges Gefühl ist immer dabei, wenn man sich durch die Formulare gearbeitet hat und endlich auf den Button „Buchen“ klickt. Für zwei Gruppen von Urlaubern ist dieses Gefühl besonders stichhaltig: Junge Autofahrer bis 25 und ältere ab 65 Jahren. Hier ein Beispiel aus der Praxis:
Julia R. ist eine erfahrene Autofahrerin. In den vier Jahren, die sie ihren Führerschein hat, sind bereits rund 75.000 Kilometer zusammengekommen. Als sie neulich für eine Italienreise keinen passenden Wagen zur Verfügung hat, rät ihr ein Bekannter, doch einfach einen Mietwagen zu nehmen. Ein erster Blick in das Preisvergleichsportal billiger-mietwagen.de bestärkt sie bei dem Gedanken: Ein Fahrzeug der Kompaktklasse wie ein Skoda Kamiq ist da für die angepeilten zwölf Tage bereits für 270 Euro zu haben.
Für die Buchung von Mietwagen gibt es ein Mindestalter
Aber war da nicht etwas mit einem Mindestalter? Tatsächlich, so ist es. Aber auch dafür hat das Preisvergleichsportal eine Lösung: In dem Suchformular auf der Startseite lässt sich außer Abholort und -datum auch das Alter des Fahrers angeben, falls es unter 26 oder über 65 Jahre ist. Julia gibt ihr Alter von 22 Jahren an und bekommt nun eine neue Trefferliste, die etwas teurer ist. Das gleiche Auto kostet für die gleiche Zeit jetzt 390 statt 270 Euro.
Dafür steht oberhalb der Trefferliste dann aber auch der beruhigende Hinweis „Suche mit Altersangabe“. Und wenn man die Erläuterung öffnet, dann ist da zu lesen: „Passend zu deinem Alter von 22 Jahren zeigen wir dir nur Angebote, die für deine Altersgruppe buchbar sind. Eventuelle Zusatzgebüren für dein Fahreralter sind im Gesamtpreis der aufgeführten Angebote bereits enthalten. Bei Fragen helfen dir unsere Mietwagen-Experten gerne weiter.“
Julia ärgert sich ein bisschen, will dann aber trotzdem buchen. Allerdings vergeblich. Das Buchungssystem weigert sich, die Buchung funktioniert nicht. Also bleibt der jungen Urlauberin nichts übrig, als bei der Hotline anzurufen. Dort wird ihr mitgeteilt, dass das eben so sei: Fahrer unter 25 Jahren können nicht über die Website buchen, sondern nur telefonisch. Julia R. wundert sich über nichts mehr und bucht dann eben telefonisch. Dass sie noch am Tag der Buchung eine Mail erhält, der Preis habe sich um weitere 158 Euro erhöht, weil sie mit dem Auto eine Grenze überschreiten und nach Italien fahren will, sorgt schließlich nur noch für eine kleinere Verwunderung.
Große Überraschung dann bei der Abholung des Mietwagens
Die ganz große Überraschung kommt dann allerdings, als sie das Fahrzeug am Flughafen München abholt. Dort eröffnet ihr der Mitarbeiter der Mietwagenfirma Green Motion nach einem kurzen Blick auf den Führerschein, dass sie mit ihrem Alter als Jungfahrerin eingestuft wird. Und das bedeutet: Es wird eine Jungfahrergebühr von weiteren 171 Euro fällig.
Als die nun wirklich erboste Mieterin darauf hinweist, dass das auf der Buchungs-Website und am Telefon von billiger-mietwagen.de noch ganz anders geklungen hat, rät ihr der Autovermieter, doch mal die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu studieren. Davon gibt es übrigens gleich drei, wie man nach einigem Suchen auf der Website feststellt. Dort steht: „Bei Buchungen über billiger-mietwagen.de gehst du drei Verträge ein: den Vertrag mit billiger-mietwagen.de, den Vertrag mit dem Veranstalter / Mietwagenbroker und den Vertrag mit dem Vermieter des Mietwagens.“
Und tatsächlich, auf Seite 3 des Vouchers, ausgestellt von Car Hire Market (Veranstalter) und Green Motion (Autovermieter) stehen diese Sätze: „In der Regel wird für junge Fahrer, die unter 30 Jahre alt sind, ein Jungfahrerzuschlag verlangt.“ Und etwas weiter unten: „Für Fahrer, die älter als 70 Jahre sind, wird ein Seniorenzuschlag oder eine Zusatzversicherung fällig.“ Der Jungfahrerzuschlag beträgt „üblicherweise zwischen 5 Euro und 35 Euro pro Tag … und ist nicht im Mietpreis enthalten. Er ist vor Ort direkt an den Mietwagenanbieter zu zahlen.“
Der Aufpreis der Mietwagenbuchung liegt bei 166 Prozent
Fazit: Aus ursprünglich 270 Euro wurden am Ende stattliche 719 Euro - ein Aufpreis von 166 Prozent. Diese Geschichte mag besonders krass sein. Sie macht aber deutlich, worauf sich jüngere - und ebenso ältere Fahrer über 65 Jahren - einstellen müssen. Sie werden von der sowieso nicht zimperlichen Mietwagenbranche noch mal extra heftig abgemolken. Verbraucherschützer wie das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland warnen aktuell: „Trotz behördlicher Maßnahmen und verhängter Bußgelder reißen die Beschwerden über fragwürdige Geschäftspraktiken vieler Autovermieter nicht ab.“ Im Jahr 2024 verzeichnete das EVZ Deutschland nämlich fast doppelt so viele Mietwagenbeschwerden wie noch im Vorjahr. Was tun? Das EVZ rät: „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich vor der Buchung auf unabhängigen Bewertungsportalen genau informieren, ob es bereits Beschwerden über einen bestimmten Autovermieter, an einem bestimmten Ort oder in einer bestimmten Urlaubsregion gibt.“ Denn wer erst einmal bezahlt hat, bekommt sein Geld meist nur schwer zurück.“ Als Tipp zur Vermeidung von Mietwagenärger empfiehlt das EVZ unter anderem: „Preisvergleichsportale möglichst meiden und lieber direkt bei Autovermietern vor Ort ohne Vorauszahlung reservieren“. Und weiter: „Das EVZ Deutschland kann in vielen Fällen außergerichtlich helfen und leitet Beschwerden an Aufsichtsbehörden weiter.“ Laut einer Stellungnahme von Frieder Bechtel, verantwortlich für die PR von billiger-mietwagen.de war „durch einen Fehler unseres Partners CarHireMarket in der Schnittstellen-Antwort der Jungfahrer-Zuschlag nicht enthalten.“ Deshalb sei die Kundin vor Ort von der Zuzahlung in Höhe von 171 Euro Jungfahrergebühr überrascht worden. Da der Preis aber ohne Jungfahrerzuschlag von CarHireMarket bestätigt wurde, ist er verbindlich und Frau R. hat höchstwahrscheinlich ein Recht auf die Erstattung der 171 Euro, teilt Bechtel mit. Allerdings sei bislang keine Reklamation der Kundin eingereicht worden.
Weitere Informationen:
Das Europäische Verbraucherzentrum gibt zum Thema Informationen auf seiner Website. „Die Tricks der Autovermieter“: www.evz.de/reisen-verkehr/auto/tricks-der-autovermieter.html) und das EVZ-Video: „5 Gefahren bei Billiger Mietwagen, Check24, Doyouspain & Co“.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
AnmeldenSie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren