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Gericht: Ladendiebstähle wurden ihm zur Sucht

Gericht

Ladendiebstähle wurden ihm zur Sucht

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    Richterin Hillebrand
    Richterin Hillebrand

    Königsbrunn/Augsburg Allein geht er nicht mehr einkaufen. Nur noch in Begleitung seiner Frau. Und das ist gut so. Denn immer wieder wenn der Mann ein Geschäft betrat, konnte er nicht widerstehen und stahl alles, was ihm so unter die Finger kam. Ob wahllos oder zielgerichtet. Ladendiebstähle seien halt seine Sucht, sagt er. Zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten wurde er jetzt vor dem Amtsgericht Augsburg wegen Diebstahls in zwei Fällen verurteilt. Es war nicht seine erste Verurteilung.

    Zuletzt hatte der Angeklagte innerhalb von nur zwei Monaten zunächst einen Verbraucher- und dann noch einen Baumarkt in Königsbrunn „heimgesucht“. Und wieder war er erwischt worden. Waren im Wert von 254,41 Euro, von der elektrischen Zahnbürste bis hin zu Kinderkleidung, die er überhaupt nicht benötigte, hatte er damals in seiner Umhängetasche verstaut, darüber hinaus in seinem Hosenbund einen Bit-Satz sowie einen Gewindeschneider zu insgesamt 72,08 Euro.

    Vor allem ging es Richterin Susanne Hillebrand bei dieser Verhandlung um die Frage der Schuldfähigkeit. Dabei kamen nicht nur die sechs einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten sowie seine mehrmalige „Hafterfahrung“ zur Sprache, sondern auch seine gesamte Lebenssituation, die er selbst als unzufrieden bezeichnet. Jedenfalls hatte für ihn vor gut zehn Jahren „der ganze Scheiß“ mit einem geklauten Sack Torf begonnen.

    Doch an den Tag brachte das umfangreiche Gutachten des forensischen Gutachters, dass der 52-Jährige nicht, wie von seinem derzeitigen Psychotherapeuten dokumentiert, unter einem pathologischen Stehlen (Stehlsucht/Kleptomanie) beziehungsweise unter einer Impulskontrollstörung leidet.

    Vielmehr ist der Familienvater nach Erkenntnis von Dr. Richard Gruber zweifelsfrei schuldfähig. Diesem Ergebnis schloss sich auch das Gericht an. Es würden zwar Störungen vorliegen, aber keine erheblichen.

    Nicht zum ersten Mal unterzieht sich der Angeklagte, wie deutlich wurde, einer Therapie. Freiwillig ließ er sich vor einiger Zeit stationär behandeln. Daran schloss sich ein noch andauernder ambulanter Zyklus an. Die abgeschlossene und die aktuelle Maßnahme zog die Richterin bei ihrem Urteil mit ins Kalkül, wobei sie zur Auflage machte, Letztere auf alle Fälle zu beenden und anschließend das Gericht davon in Kenntnis zu setzen. Es sei wichtig, mithilfe eines Psychotherapeuten daran zu arbeiten, dass der Mann nicht mehr straffällig werde.

    Jedenfalls hätte nach ihrer Meinung der 52-Jährige jetzt einen richtigen Weg eingeschlagen. Auch seine berufliche Situation stelle sich wieder gefestigt dar. Gut wäre es, folgerte Susanne Hillebrand, wenn sich der aus Oberschlesien stammende Angeklagte einen Arzt suchen würde, der seine einst erlernte Muttersprache (polnisch) spreche. „Manchmal geht es halt um sprachliche Feinheiten.“ Problematisch seien aber die Vorstrafen und die offene Bewährung. Dennoch erkenne sie noch eine günstige Sozialprognose.

    Sechs Monate ohne Bewährung beantragte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, auf drei „mit“ plädierte die Verteidigerin. Nicht aus krimineller Energie stehle ihr Mandant, argumentierte Cornelia McCready, vielmehr sei das durch seine Psyche bedingt.

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