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17-Jähriger attackiert 41-Jährigen mit Messer in Königsbrunn – mutmaßlicher Täter sitzt in JVA

Königsbrunn

Nach Messerangriff in Königsbrunn: 17-Jähriger ist laut Anwalt nicht vorbestraft

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    Ein 17-Jähriger greift in Königsbrunn einen Mann mit einem Messer an. Das Messer im Bild ist nicht die Tatwaffe.
    Ein 17-Jähriger greift in Königsbrunn einen Mann mit einem Messer an. Das Messer im Bild ist nicht die Tatwaffe. Foto: Paul Zinken, dpa (Symbolbild)

    Mit einem Messer hat ein Jugendlicher am Wochenende in Königsbrunn einen 41-Jährigen angegriffen. Nach Informationen der Redaktion fand der Angriff in der Nacht auf Samstag im Bereich der Haltestelle Königsbrunn Zentrum statt. Die Polizei bestätigt die Attacke, hält sich zu den Details aber bedeckt. Der 41-Jährige sei schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht worden, der 17-Jährige mutmaßliche Täter wurde festgenommen.

    Gegen 1 Uhr griff der 17-Jährige den 41-Jährigen laut Polizei in der Königsallee offenbar unvermittelt mit einem Messer an. Die Stiche verletzten den 41-Jährigen schwer. Die Einsatzkräfte der Polizei nahmen den 17-Jährigen noch vor Ort fest. Sie stellten das Messer sicher.

    Haftbefehl in Vollzug: 17-jähriger Messerstecher sitzt in JVA

    Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Augsburg wurde der 17-Jährige einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl wegen versuchten Totschlags und setzte diesen in Vollzug. Der Jugendliche befindet sich nun in einer Justizvollzugsanstalt (JVA).

    Dabei handelt es sich laut seinem Pflichtverteidiger Hannes Maletzke um eine JVA für Jugendliche und Heranwachsende. Das sei das geeignetere Umfeld als ein Gefängnis mit teilweise schwerkriminellen Erwachsenen. Der Anwalt sagt über seinen Mandanten: „Er ist bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten.“

    Polizei hält sich zum Messerangriff in Königsbrunn wegen laufender Ermittlungen bedeckt

    Gab es einen Auslöser für den Angriff? Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Nord teilt mit: Weitere Details, etwa zu den Hintergründen der Tat oder der Art des Messers, könne man erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben. Die Kriminalpolizei ermittelt nach dem versuchten Tötungsdelikt.

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