Titiana Zimmermann hat sich schön in ihrer Wohnung eingerichtet, in der sie seit fast acht Jahren lebt, modern, helle Farbtöne, Orchideen am Fenster. Mit ihrem inzwischen verstorbenen Mann ist sie in die barrierefreie Seniorenwohnanlage in Großaitingen gezogen, um ihrem Sohn und den Enkelkindern näher zu sein. Aber eine Auseinandersetzung überschattet den Großteil ihrer Zeit dort. Es ist ein Streit mit der Sozialstation, die in der Wohnanlage die Betreuung übernimmt. Laut Vertrag nimmt diese etwa Hausnotrufe entgegen, berät in Krisensituationen, organisiert Freizeitangebote. Mit den Leistungen sei sie nicht zufrieden gewesen, sagt Zimmermann, weshalb sie sie nicht in Anspruch nehme – und deshalb auch nicht mehr dafür bezahlen will. Sie muss aber. Das hat das Amtsgericht in Augsburg entschieden. Sie sei hierhergekommen, um ein schönes Leben zu haben, werde aber nur unter Druck gesetzt und zum Zahlen gezwungen, sagt die 66-Jährige. Wieso Betreuungsverträge im Betreuten Wohnen für einzelne Mieter oft kaum kündbaren Abos gleichen – und was die Sozialstation zur Situation in Großaitingen sagt.
Großaitingen
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