Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg ist klar und eindeutig: Das Ruhebedürfnis der Menschen im Umkreis einer Wertstoffinsel sticht nicht das Bedürfnis der Allgemeinheit nach einer sinnvollen Müllentsorgung. In die Platzierung der Container wird im Vorfeld einiges an Arbeit gesteckt: Möglichst fußläufig erreichbar sollen sie für möglichst viele Menschen sein, damit sie gut angenommen und die Flaschen nicht achtlos im Hausmüll entsorgt werden. Somit liegen die Standorte dann aber auch nah an Wohnhäusern.
Kommentar
Klirrfreie Zeiten entlasten die Anwohner von Wertstoffinseln