Plus Das Verwaltungsgericht hat das Recht der Allgemeinheit bei der Müllentsorgung gestärkt. Für die Akzeptanz von Wertstoffinseln kann aber jeder etwas tun.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg ist klar und eindeutig: Das Ruhebedürfnis der Menschen im Umkreis einer Wertstoffinsel sticht nicht das Bedürfnis der Allgemeinheit nach einer sinnvollen Müllentsorgung. In die Platzierung der Container wird im Vorfeld einiges an Arbeit gesteckt: Möglichst fußläufig erreichbar sollen sie für möglichst viele Menschen sein, damit sie gut angenommen und die Flaschen nicht achtlos im Hausmüll entsorgt werden. Somit liegen die Standorte dann aber auch nah an Wohnhäusern.
Dass das Klirren der entsorgten Flaschen die Anwohnenden gehörig nerven kann, ist nachvollziehbar. Doch, und das hat das Gericht unmissverständlich klargemacht, mit dieser Lärmbelästigung müssen die Menschen im Zweifel leben. Umso wichtiger sind Ruhezeiten, wie sie eigentlich in den Mittags- und Abendstunden, sowie am Sonntag festgelegt sind. Leider kümmern sich manche Menschen wenig um solche Regeln des Anstands und entsorgen ihre Flaschen, wenn es ihnen gerade in den Kram passt. Wenn die Nutzerinnen und Nutzer den Anwohnern wenigstens diese klirrfreien Zeiten gönnen würden, wäre das schon ein großer Schritt aufeinander zu.
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