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Starkregenprävention: Bauherren in Langenneufnach müssen Hochwasserschutz beachten

Langenneufnach

Hochwasser: Grundstücksbesitzer soll sich selbst schützen

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    Die Neufnach, wie hier auf dem Bild im Jahr 2024, verursacht in Langenneufnach bei Starkregen Überschwemmungen. Um diese Überschwemmungen ging es im Gemeinderat bei der Genehmigung eines neues Wohnhauses.  {{caption}}
    Die Neufnach, wie hier auf dem Bild im Jahr 2024, verursacht in Langenneufnach bei Starkregen Überschwemmungen. Um diese Überschwemmungen ging es im Gemeinderat bei der Genehmigung eines neues Wohnhauses. {{caption}} Foto: Karin Marz

    Als sich der Gemeinderat während der jüngsten Sitzung mit etlichen Bauanträgen beschäftigte, war der geplante Neubau eines Einfamilienhauses auf den ersten Blick recht unscheinbar. Interessant wurde es dann aber, als Bürgermeister Gerald Eichinger erläuterte, dass der Abstand des Bauvorhabens zur Neufnach nur circa 50 Meter beträgt. Gerade in Langenneufnach gab es in den vergangenen Jahren aber während Starkregenereignisse Überschwemmungen auf etlichen Grundstücken, Keller wurden überflutet. Viele davon waren betroffen, die sich in der Nähe der Neufnach befinden.

    Wasserrechtliche Genehmigung liegt vor

    Das Grundstück, um das es wegen des Bauantrages ging, liegt im Bereich der Neufnach, die in der Verordnung über die Genehmigungspflicht für Gewässer dritter Ordnung aufgeführt ist. Deshalb ist für dieses Bauvorhaben eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich, die Bürgermeister Eichinger während der Sitzung vorlas. Gebaut werden darf auf dem Grundstück, weil dort bereits ein kleineres Einzelhaus steht, das abgerissen werden soll. Aufgrund der Berechnungen durch ein Ingenieurbüro aus dem Jahr 2014 wird das Grundstück voraussichtlich nur teilweise von Überschwemmungen betroffen sein. Daher ist das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth der Meinung, dass von dem Bauvorhaben keine Beeinträchtigung des bestehenden Hochwasserschutzes ausgeht und es auch keine Auswirkungen auf die Nachbarschaft haben wird. 

    Keinen Anspruch auf Schadenersatz

    Allerdings wies das Wasserwirtschaftsamt darauf hin, dass grundsätzlich wegen der Nähe zur Neufnach eine Überflutungsgefahr besteht. Das Amt empfahl daher der Gemeinde die Auflage, dass der Eigentümer verpflichtet ist, eigenverantwortlich geeignete Maßnahmen zum Hochwasserschutz für sein Grundstück zu treffen, ohne aber andere Grundstücke damit zu beeinträchtigen. Zudem soll er keinen Anspruch auf Schutz seines Grundstücks oder Schadensersatz aufgrund Schäden durch Überschwemmungen seitens der Gemeinde haben. Die Gemeinderäte übernahmen diese Empfehlungen in ihrem Beschluss und genehmigten den Bauantrag schließlich einstimmig.

    Informationen zu einem weiteren Wasserrechtsverfahren gab es während der Sitzung von Bürgermeister Eichinger. Für das geplante Baugebiet westlich der Wörishofer Straße wurde ein Ingenieurbüro mit der Erstellng einer Umweltverträglichkeitsvorprüfung für das Wasserwirtschaftsamt beauftragt. Sobald alle Unterlagen vorliegen und vom Wasserwirtschaftsamt genehmigt sind, erfolgt die weitere Auslegung. Anwohner wehren sich gegen das geplante Baugebiet, weil sie dadurch eine Überschwemmungsgefahr befürchten. Die von ihnen eingereichte Petition gegen das Baugebiet wurde allerdings bereits abgelehnt, da durch die Gemeinde entsprechende Maßnahmen zur Regenrückhaltung getroffen werden.

    Fachgeschäft mit Bettenwäscherei geplant

    Genehmigt haben die Räte auch den Bauantrag für den Neubau eines Verkaufsraums für ein Bettenfachgeschäft mit angegliederter Bettenwäscherei. Dieses neue Geschäft soll hinterhalb der ehemaligen Weinhandlung Kurzweil in Langenneufnach mit einem neuen Wohnhaus errichtet werden. Gebaut werden darf wohl auch bald im Ortsteil Habertsweiler. Die Gemeinderäte genehmigten die Erweiterung des bereits bestehenden Bebauungsplans „Am Bärenbachweg“, damit dort nun fünf Häuser errichtet werden können. Die Verwaltung wurde beauftragt, die öffentliche Auslegung für den Bebauungsplan durchzuführen.

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