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Straßensperrung wegen Bauruine in Reinhartshausen

Bobingen, Reinhartshausen

Sicherheitsbedenken: Baufälliges Gebäude in Reinhartshausen führt zu Straßensperrung

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    Diese Bauruine in Reinhartshausen führte nach einem Gutachten jetzt zu einer halbseitigen Straßensperrung.
    Diese Bauruine in Reinhartshausen führte nach einem Gutachten jetzt zu einer halbseitigen Straßensperrung. Foto: Elmar Knöchel

    Zu Verkehrsbehinderungen kommt es in der von-Lotzbeck-Straße in Reinhartshausen. Die Verbindung zwischen Reinhartshausen und Hardt musste auf Höhe der Hausnummer 23 in Richtung Ortsmitte einseitig gesperrt werden. In dem Bereich gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h.

    An dieser Stelle steht schon seit langem das baufällige Haus. Problematisch ist, dass durch die Nähe zur Straße der öffentliche Raum gefährdet wird. Bereits vor einiger Zeit war zum Schutz von Fußgängern vor herabstürzenden Trümmern der Gehweg eingehaust worden. Diese Maßnahme reicht mittlerweile nicht mehr aus. Nachdem das Ergebnis eines Gutachtens bekannt geworden war, sah man sich bei der Stadt Bobingen zum Handeln gezwungen: „Wir haben die Straße auf einer Länge von circa 30 Metern einseitig gesperrt, um den Fußgängern mehr Schutz zu ermöglichen“, sagte Bürgermeister Klaus Förster. Da sich die Gefahrenstelle direkt nach einer Rechtskurve befinde, sei das notwendig geworden. Die Alternative wäre eine vollständige Sperrung gewesen. Das hätte aber viele Verkehrsteilnehmer, darunter auch den Schulbus, zu großräumigen Umfahrungen gezwungen, so der Bürgermeister.

    Gutachten warnt vor teilweiser Einsturzgefahr in Reinhartshausen

    Das Gebäude könne gesichert werden. Deswegen habe das zuständige Landratsamt die Eigentümer aufgefordert, innerhalb einer festgesetzten Frist geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Bei einer Begehung waren an der Bauruine sicherheitsrelevante Beschädigungen festgestellt worden. Damit sei die Standsicherheit des Gebäudes nicht mehr gewährleistet. Anzeichen für eine akute Einsturzgefahr gebe es laut Gutachten derzeit zwar nicht, aber aufgrund der Horizontalverschiebung der straßenseitigen Giebelwand werde damit gerechnet, dass innerhalb der nächsten Jahre Einsturzgefahr zu befürchten sei. „Aufgrund der Korrosionsschäden der Träger in der Kellerdecke und vorhandener Vermorschung der Holz-Konstruktion an der Obergeschossdecke und der Dachkonstruktion ist jedoch von einer Teil-Einsturzgefahr einzelner Gebäudeteile auszugehen“, zitierte Förster den Gutachtenstext.

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