Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Sport
  3. Corona-Lockerungen: Corona-Regeln in Bayern: Wer darf wie in der Freizeit Sport treiben?

Corona-Lockerungen
04.03.2021

Corona-Regeln in Bayern: Wer darf wie in der Freizeit Sport treiben?

Ab Montag darf im Freien Tennis gespielt werden.
Foto: Ralf Lienert

In den Lockerungen der bayerischen Staatsregierung wird der Freizeit- und Mannschaftssport berücksichtigt. Fragen und Antworten zum Sport in Corona-Zeiten.

Als Markus Söder am Donnerstagmittag vor die Presse trat, dürften etliche Vereinsfunktionäre gebannt zugehört haben. Der bayerische Ministerpräsident kündigte Lockerungen im Lockdown an, die Sportvereine hofften, diesmal nicht leer auszugehen. Was Söder den Funktionären mitteilte, wird gemischte Gefühle ausgelöst haben. Im Freien darf wieder trainiert werden, der Weg zum Wettkampfbetrieb im Mannschaftssport scheint aber weit.

Wie reagieren Sport-Verbände und Organisationen auf die Lockerungen?

Insgeheim hätten sich die Organisationen konkrete Regeln gewünscht. Wer wie Sport treiben darf, bleibt vage. Rainer Koch, der Präsident des bayerischen Fußball-Verbands, freut sich über erste Schritte Richtung Spielbetrieb, sagt aber auch: „Für diese Schritte fehlen aktuell klare Regelungen für die Praxis. Die braucht es jetzt ganz dringend.“ Als eine der ersten Sportarten dürfte Tennis aus dem Winterschlaf erwachen. Dietloff von Arnim, der Präsident des deutschen Tennis-Bundes, sieht im Stufenplan für die Öffnung „ein gutes Signal für den Tennissport“, aber auch er hätte sich gewünscht, dass wir etwas weiterkommen, „da ja in einigen Bundesländern auch Hallentennis seit langem möglich ist“.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Dürfen die Sportvereine am Montag ihre Anlagen für Mitglieder öffnen?

Teilweise ja, das generelle Verbot in den Vereinen ist aufgehoben. Im Gegensatz zu Buchhandlungen oder Blumengeschäften ist die Öffnung allerdings von der Inzidenz abhängig. Freuen dürfen sich nicht nur Tennis- oder Golfspieler, auch andere Sportarten sind möglich, solange diese kontaktfrei sind. Befindet sich der Inzidenzwert unter 50, dürfen sich bis zu zehn Personen treffen, um sich gemeinsam zu bewegen. Bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100 begrenzt sich die Personenzahl auf zwei Erwachsene oder zehn Kinder unter 14 Jahren. Voraussetzung: Der Sport muss im Freien stattfinden.

Wie wirken sich die Corona-Lockerungen in der Praxis für Sportvereine aus?

Für die Sportvereine bedeutet das, dass sie stets den Inzidenzwert im Blick haben müssen. Ein Beispiel: Rehling (Kreis Aichach-Friedberg) und Langweid (Kreis Augsburg) trennen rund sechs Kilometer voneinander. Wegen der Inzidenzwerte hätte am Donnerstag in Rehling eine zehnköpfige Gruppe trainieren dürfen, in Langweid nicht.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Welche Lockerungen sind danach im Stufenplan vorgesehen?

Frühestens ab 22. März könnten weitere Lockerungen im Sport in Kraft treten – immer vorausgesetzt, der Inzidenzwert bleibt im Rahmen. Bei einem Wert unter 50 dürfen im Freien Kontaktsportarten ausgeübt werden, vor allem Amateurfußballer warten darauf. Außerdem ist Hallensport möglich, allerdings nur kontaktfrei. Befindet sich der Wert zwischen 50 und 100, bleibt all dies ebenso möglich. Die Sportler müssen allerdings einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest vorzeigen. In der nächsten Lockerungsstufe könnte dann Kontaktsport in der Halle erlaubt werden.

Warum sind die Vereine und die Verbände verunsichert?

Sie vermissen Regeln. Nach dem ersten Lockdown haben sie umfangreiche Hygienekonzepte erarbeitet und umgesetzt. Zudem verspüren sie Druck, weil ihnen fortwährend Mitglieder verloren gehen, je länger sie keinen Sport anbieten können. Künftig darf wieder trainiert werden, völlig unklar ist hingegen, ob es überhaupt sinnvoll ist, Ligaspiele auszutragen. Was passiert etwa, wenn eine Mannschaft aus einem Landkreis mit niedriger Inzidenz auf eine Mannschaft aus einem Landkreis mit hoher Inzidenz trifft? Ebenso offen: Wer kontrolliert im Verein Corona-Tests? Antworten darauf will der Bayerische Landessportverband (BLSV) liefern. Er kündigte in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium klare Regelungen an, wie die Lockerungen umgesetzt werden sollen.

Lesen Sie mehr:

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.