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Kühlschrank nicht zu voll packen

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Kühlschrank nicht zu voll packen

Kühlschrank nicht zu voll packen
Kühlschrank nicht zu voll packen

Wenn der Kühlschrank zu voll gepackt wird, kann die kühle Luft zwischen den Lebensmitteln nicht zirkulieren. Darauf weist das Bundesverbraucherschutzministerium (BMELV) in einem neuen Ratgeber zum Schutz vor Lebensmittelinfektionen hin.

"Kühlpflichtige" Lebensmittel sollten unverzüglich nach dem Kauf in einer Kühltasche nach Hause transportiert und kalt gestellt werden. Die Temperatur im Kühlschrank liegt möglichst bei höchstens sieben Grad. Noch besser seien vier Grad, heißt es in dem BMELV-Flyer. Lebensmittel sollten sofort am Einkaufstag verbraucht werden, wenn ihre empfohlene Lagertemperatur nicht eingehalten werden kann - zum Beispiel Hackfleisch, das am besten bei zwei Grad aufgehoben wird.

Um zu verhindern, dass Keime von rohen Lebensmitteln auf verzehrfertige übertragen werden, rät das BMELV, fertige Speisen abzudecken und getrennt von rohen aufzubewahren. Aus demselben Grund sollten auch ungewaschene Lebensmittel nicht mit gewaschenen in Berührung kommen und getrennte Küchenutensilien für Fisch, Fleisch, Gemüse und Kräuter verwendet werden.

Auch das Arbeitsumfeld sollte hygienisch sein: Daher darf nicht ein- und derselbe Schwamm für Geschirr und Arbeitsfläche eingesetzt werden. Lappen, Bürsten und Schwämme müssen trocken aufbewahrt und mindestens einmal in der Woche ersetzt werden. Der Küchenboden wird am besten ebenso oft aufgewaschen.

Entscheidende Bedeutung hat schließlich auch die Händehygiene. Lebensmittel sollten nur mit sauberen Händen berührt und die Arbeiten regelmäßig zum erneuten Händewaschen unterbrochen werden, lautet eine der Empfehlungen in einem weiteren BMELV-Flyer. (dpa)

BMELV-Karte zu Lebensmittelhygiene (pdf)

BMELV-Karte zu Küchenhygiene (pdf)

Allgemeines vom BMELV zu Hygiene

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