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Biogas-Anlagen: Der falsche Ansatz

Biogas-Anlagen

Der falsche Ansatz

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    Der falsche Ansatz
    Der falsche Ansatz

     Heute Vormittag ging vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg ein Verfahren zu Ende, das nun – beim zweiten Anlauf – keinen einzigen neugierigen Zuhörer aus dem Zusamtal mehr anlockte. Eine Gottmannshofenerin hatte gegen die Baugenehmigung für eine Biogasanlage beim früheren Wertinger Bahnhof geklagt. Die Anlage ist bereits seit zwei Jahren in Betrieb.

    Die Argumente gegen die Anlage erschienen dem Gericht nicht überzeugend. Selbst die juristischen Laien auf den Zuhörerbänken schüttelten bereits vor einem Vierteljahr die Köpfe: Ortskundige wussten, dass die Anlage in einem „faktischen Gewerbegebiet“ liegt – und auch das Gericht schloss sich dieser Meinung nach einem Ortstermin einhellig an.

    Und die Explosionsgefahr?

    Theoretisch könnte eine Anlage explodieren – aber technische Expertisen des TÜV und der Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft fegten auch dieses Argument vom Tisch. Schließlich könnte auch jedes Reihenhäuschen mit Gasanschluss explodieren.

    Keine Chance für die Klägerin – deswegen warf ihr Anwalt Franz Siebeck das Handtuch. Er gab eine „Erledigungserklärung“ ab, wie das die Juristen nennen. Christa Marx, die Juristin des Dillinger Landratsamts, stimmte für den beklagten Freistaat Bayern zu. Der Fall war damit binnen einer knappen halben Stunde erledigt.

    Ist damit auch die Unzufriedenheit mit den Biogasanlagen erledigt? Im Fall der Gottmannshofer Anlage mag Ruhe eingetreten sein, aber landauf und landab gibt es Biogasanlagen, welche ihre Nachbarschaft stören und beunruhigen.

    Es ist jedoch ein falscher Ansatz, wenn man dagegen juristisch vorgehen will: Das Verwaltungsgericht kann nämlich nicht anders entscheiden als zuvor schon die Genehmigungsbehörde. All diese störenden Anlagen sind rechtens.

    Aber: Ist ihr Bau in der Nähe von Wohnungen und Arbeitsstätten auch sinnvoll? Die Politik müsste sich dafür engagieren, diese Technik – zusammen mit Windrädern, Putenmastställen und Schweinefarmen – in abgelegene Konzentrationsgebiete zu bündeln. Das wäre ein Recht, das dann auch als richtig empfunden wird.

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