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Billigstrom: Flexstrom: Trotz Pleite dürfen Kunden nicht einfach so kündigen

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Flexstrom: Trotz Pleite dürfen Kunden nicht einfach so kündigen

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    Der Strom-Discounter Flexstrom hat Insolvenz angemeldet. Kunden können aber noch gelassen bleiben.
    Der Strom-Discounter Flexstrom hat Insolvenz angemeldet. Kunden können aber noch gelassen bleiben. Foto: Paul Zinken (dpa)

    Flexstrom hatte am Freitag Insolvenz angemeldet. Auch die Tochtergesellschaften OptimalGrün und Löwenzahn Energie sind pleite. Über 500.000 Kunden sind von der Zahulngsunfähigkeit des Konzerns unmittelbar betroffen. Doch einfach so kündigen dürfen sie trotzdem nicht, erklärte jetzt die Stiftung Warentest. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Flextrom-Pleite.

    Flexstrom-Pleite: Bekomme ich trotzdem weiter Strom?

    Ja. Die Stromversorgung wird vom Grundversorger übernommen, wenn der gewählte Stromlieferant  - wie hier Flexstrom - nicht mehr liefern kann. Die sogenannte Ersatzversorgung ist gesetzlich garantiert.

    Bleibt der Strompreis bei einer Ersatzlieferung gleich?

    Nein. Die Ersatzversorgung ist in der Regel teurer als der Strom von Flexstrom. Sie können als Kunde aber sofort kündigen und sich einen neuen Anbieter suchen.

    Muss ich die Einzugsermächtigung für Flexstrom widerrufen?

    "So lange Flex­strom noch liefert, sind Betroffene verpflichtet, die monatlichen Abschläge weiter zahlen. Größere Voraus­zahlungen – zum Beispiel einen Jahres­abschlag im Voraus – sollten Kunden aber vorsichts­halber nicht mehr über­weisen", so die Stiftung Warentest. Wer Flexstrom eine Einzugsermächtigung erteilt hat, sollte diese widerrufen.

    Kann oder muss ich sogar bei Flexstrom jetzt kündigen?

    "Allein die Tatsache, dass Flex­strom Insolvenz angemeldet hat, gibt Verbrauchern kein Recht zur frist­losen Kündigung", stellt die Stiftung Warentest klar. "Falls ein Insolvenz­verwalter die eventuell noch vorhandenen Werte des Unter­nehmens für ausreichend hält, um es weiter zu führen und auch die Vertrags­partner von Flex­strom bei der Stange bleiben, bekommen die Kunden weiter Strom von Flex­strom. Sie sind dann auch an den Vertrag gebunden und können erst mit der vertraglich vereinbarten Frist kündigen." Anders ist die Lage, wenn Flexstrom keinen Strom mehr liefert. Dann haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht.

    Wenn ich Strom gegen Vorkasse gekauft habe, ist das Geld jetzt weg?

    Gut möglich. Wer Strom billig gegen Vorkasse bezieht und dabei die Stromkosten bis zu ein Jahr im Voraus bezahlt, muss bei Firmenpleiten damit rechnen, dass sein Geld weg ist. Verbraucherschützer raten deshalb zu Stromtarifen ohne Vorauszahlung und Kaution.

    Stromanbieter pleite: Wie bekomme ich im Voraus gezahltes Geld zurück?

    Ist der Stromanbieter insolvent und man hat bereits Geld im Voraus gezahlt oder Anspruch auf Rückzahlungen, kann man seine Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden.

    Wie wechsle ich den Stromanbieter?

    Nutzen Sie die gängigen Vergleichportale. Es bietet sich an, die Preise und Anbieter in mehreren Online-Diensten zu vergleichen. Doch achten Sie auf die Sucheinstellungen. Die Stiftung Warentest hat viele Portale schlecht bewertet, weil sie ungenaue Suchergebnisse ausgeben, wenn man sich auf die vorprogrammierte Suche verlässt. Über die Portale ist der Wechsel des Stromanbieters immerhin recht einfach möglich bo

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