
Handel bald wieder zu: Notbremse des Bundes bedroht Click & Meet

Plus Die bundesweiten Pläne bedrohen die bayerischen Öffnungsschritte mit Schnelltests. "Die Bundesnotbremse ist ein Fehler", sagt Wirtschaftsminister Aiwanger.

Leicht kann man als Verbraucher den Überblick verlieren, welche Regeln im Handel gerade gelten, ob man nun in ein Kleidergeschäft gehen kann, in einen Schuhladen, in einen Baumarkt. Eben erst hatte der Freistaat Regeln aufgesetzt, welche Öffnungen angesichts der Corona-Pandemie möglich sind. Dabei nutze man vor allem die Testmöglichkeiten, die vermehrt zur Verfügung stehen. Dieses zarte bayerische Öffnungs-Pflänzchen bedroht jetzt die geplante Bundesnotbremse, zu der das Bundeskabinett am Dienstag Eckpunkte vorgelegt hatte. In der Folge könnten viele Einzelhandelsgeschäfte wieder komplett dichtmachen müssen – Click & Meet und möglicherweise auch Click & Collect inklusive.
Shopping mit Schnelltest: Was in Bayern derzeit gilt
Derzeit gilt in Bayern folgende Regelung, erklärt Wolfgang Puff, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Bayern: Bis zu einem Inzidenzwert von 50 Corona-Infektionen in einer Woche können in einem Kreis und einer Stadt alle Geschäfte öffnen. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 kommt man mit Termin und ohne Test in die Läden (Click & Meet). Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 200 ist neben einem Termin auch ein negativer Schnelltest oder ein negativer Selbsttest nötig, der dann aber im Laden ausgeführt werden muss (Click & Meet mit Test). Über 200 schließlich darf man nur vorbestellte Ware abholen (Click & Collect). Supermärkte und andere Läden des täglichen Bedarfs bleiben offen. Dieses Konzept des Freistaats gilt erst seit dieser Woche, nämlich seit Montag. Die Händler sammeln gerade Erfahrungen.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Man kommt sich nur noch veräppelt vor. Gerade als Gewerbetreibender! Inzidenz geht runter, alle sperren verantwortungsvoll mit Hygienemaßnahmen wieder auf dann wird plötzlich getestet wie verrückt, die Zahlen gehen erwartungsgemäß rauf und bums dürfen die Einzelhändler wieder dafür büßen!!!
Nicht die Einzelhändler dürfen büßen, sondern schwererkrankte Corona-Infizierte in den Krankenhäusern. Sie dürfen gerne mal tauschen um den Unterschied festzustellen.
Im schlimmsten Fall werden Sie als Gewerbetreibender durch Hartz IV aufgefangen. Wer fängt den Corona-Sterbenden auf?
Im Übrigen wird sich die Situation in den nächsten Wochen noch verschlimmern.
Für Leute die Pleite gehen gibt es Hartz IV, aber Sie wissen selbst wie es den Leuten geht, die keinen Platz im Krankenhaus bekommen.
Mit Hartz IV leben ist für viele nicht mehr leben!
Vor allem, wenn man dann dauerhaft auf solche soz. Hilfen angewiesen ist, weil man z. B. finanz. Reserven aufbraucht und keine Lebenszeit mehr hat, um wieder ausreichende Mittel zu generieren.
Das ist nur Symbolpolitik. Die Einschränkungen betreffen wieder ausschließlich den "nicht systemrelevanten" Einzelhandel. Bei den Supermärkten und Discounter läuft alles auf Hochbetrieb. Natürlich bedeutet systemrelevant auch gleichzeitig virenfrei: Keine Zugangsbegrenzung, keine Kontaktverfolgung, keine Hygienemaßnahmen (jeder tapst am Obst rum). Statt Lockdown gibt´s Sonderangebote um zusätzlich Kunden anzulocken. Wenn am Samstag Nachmittag auf dem Parkplatz vom Kaufland eine Querdenkerdemo stattfinden würde, dann würde dies kaum jemand zur Kenntnis nehmen. Ist eh brechend voll.
"Mit Hartz IV leben ist für viele nicht mehr leben!"
Das ist durchaus richtig, vor allem wenn immer noch viele mit Verachtung auf Hartz IV Empfänger schauen.
Wenn Sie an Covid 19 schwer erkranken geht noch viel mehr den Bach hinunter als Einkommenseinbußen oder etwa nicht?
Es gibt keinerlei Beweise dafür, dass der Einzelhandel mit FFP-2 Maskenpflicht irgendeinen relevanten Beitrag zum Infektionsgeschehen bringt.
Geht endlich mal mit offenen Augen durch die Stadt !
@RICHARD M.:
Leben Sie von Hartz IV oder droht Ihnen das wegen der momentanen Situation? Ich vermute mal eher nicht.
Alle Leute, mit denen ich gesprochen habe und die die Schließungen etc. befürworten, haben keine oder kaum finanzielle Nachteile durch die strengen Maßnahmen. Da kann man leicht reden.
@JOHANN RUDOLF B.
Sie haben recht, ich beziehe nicht ALG II und da lässt sich leicht reden. Aber ich kenne die Situation auf den Intensivstationen und wie es den Patienten dort geht. Allerdings betrachte ich ALG II Bezieher nicht als Leistungsverweigerer so wie manche hier es gerne tun. Mit keinem der ALG II Empfänger möchte ich tauschen aber noch weniger möchte ich mit einem covid19 Patienten auf der Intensivstation tauschen. Ich weiß, es ist schwierig beide Seiten zu betrachten, aber es ist möglich.