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Insolvenzantrag
25.06.2020

Wirecard droht die Zahlungsunfähigkeit - wie geht es nun weiter?

Wirecard, der von einem Bilanzskandal erschütterte Finanzdienstleister, will Insolvenzantrag stellen.
Foto: Tobias Hase, dpa

Wirecard hat beim Amtsgericht München Insolvenzantrag gestellt. Bislang äußert sich das Unternehmen nicht, wie es für die weltweit über 5000 Mitarbeiter weitergeht.

Es ging dann schneller als vielleicht erwartet: Um 10.27 Uhr teilte die Wirecard AG am Donnerstag mit, der Vorstand habe entschieden, beim Amtsgericht München einen Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens „wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung“ zu stellen. Um 17.05 Uhr dann bestätigte das Gericht den Eingang dieses Antrags. Damit nimmt der Bilanzskandal um den börsennotierten Zahlungsabwickler eine weitere, dramatische Wende Richtung Abgrund.

Seit bekannt wurde, dass angebliche Guthaben auf Treuhandkonten zweier philippinischer Banken in Höhe von insgesamt rund 1,9 Milliarden Euro „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht bestehen“, wie Wirecard zugeben musste, stürzt nicht nur der Aktienkurs weiter ab. Die Aktie war am Donnerstagabend weniger als vier Euro wert. Wie hart der Aufschlag wird, steht noch nicht fest.

Aktie von Wirecard stürzt weiter ab, Ex-Chef Braun zwischenzeitlich in Untersuchungshaft

Ex-Vorstandschef Markus Braun war diese Woche zwischenzeitlich in Untersuchungshaft gekommen, ist inzwischen gegen eine Zahlung eine Kaution in Höhe von fünf Millionen Euro wieder auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft München I wirft ihm unter anderem vor, die Anleger getäuscht zu haben, und prüft in Sachen Wirecard „weiterhin ergebnisoffen in alle Richtungen hinsichtlich aller in Betracht kommenden Straftaten“. Der gigantische Fall dürfte die Ermittlungsbehörden noch lange beschäftigen.

Hinzu kommt, dass die mit der Prüfung der Wirecard-Bilanzen betraute Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) inzwischen von schwerer Kriminalität in quasi weltumspannendem Maßstab ausgeht. EY erklärte am Nachmittag: „Es gibt deutliche Hinweise, dass es sich um einen umfassenden Betrug handelt, an dem mehrere Parteien rund um die Welt und in verschiedenen Institutionen mit gezielter Täuschungsabsicht beteiligt waren.“ Im Rahmen der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2019 habe EY entdeckt, dass „gefälschte Salden-Bestätigungen und weitere gefälschte Unterlagen für die Treuhandkonten vorgelegt wurden."

EY habe das den zuständigen Behörden sowie dem Unternehmen und seinem Aufsichtsrat mitgeteilt. „Konspirativer Betrug, der darauf abzielt, die Investoren und die Öffentlichkeit zu täuschen, geht oft mit umfangreichen Anstrengungen einher, systematisch und in großem Stil Unterlagen zu fälschen“, hieß es in der Mitteilung weiter. „Auch mit umfangreich erweiterten Prüfungshandlungen ist es unter Umständen nicht möglich, diese Art von konspirativem Betrug aufzudecken“, schreibt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. EY hatte in den vergangenen Jahren die Jahresabschlüsse von Wirecard testiert und ist nun mit scharfer Kritik konfrontiert, die mutmaßlichen Manipulationen nicht früher entdeckt zu haben.

Wirecard hatte Kredite von Finanzinstituten in Anspruch genommen

Aber was sind die Gründe für die nun drohende Insolvenz? Wirecard teilt am Nachmittag zum Hintergrund der Vorstandsentscheidung mit: Wirecard habe im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit Kredite von Finanzinstituten in Anspruch genommen. Mit diesen habe man – unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen – Verhandlungen geführt. Ohne eine Einigung mit den Kreditgebern habe die Wahrscheinlichkeit bestanden, dass in der kommenden Woche Kredite im Wert von insgesamt 1,3 Milliarden Euro gekündigt worden oder ausgelaufen wären. Wörtlich heißt es weiter: „Der Vorstand ist zu der Überzeugung gelangt, dass in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit eine positive Going Concern Prognose nicht gestellt werden kann. Damit ist die Fortführbarkeit des Unternehmens nicht sichergestellt.“

Wirecard wickelt als Zahlungsdienstleister die bargeldlosen Geldflüsse zwischen Händlern auf der einen und Banken sowie Kreditkartenfirmen auf der anderen Seite ab.

Die Wirecard Bank, so teilte das Unternehmen ferner mit, sei nicht Teil des Insolvenzverfahrens. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) habe für diese bereits einen Sonderbeauftragten eingesetzt. Die Freigabeprozesse für alle Zahlungen der Bank würden zukünftig ausschließlich innerhalb der Bank und nicht mehr auf Gruppenebene liegen. Wirecard will in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter „mögliche Sanierungschancen“ weiterverfolgen. Es werde ferner geprüft, ob auch Insolvenzanträge für Tochtergesellschaften der Wirecard-Gruppe gestellt werden müssen.

Keine Stellungnahme von Wirecard, wie es mit den 5000 Mitarbeitern weitergeht

Das Amtsgericht München hat zur Vorbereitung der nun „unverzüglich zu treffenden erforderlichen insolvenzgerichtlichen Maßnahmen“ den bundesweit bekannten Fachanwalt für Insolvenzrecht, Michael Jaffé, als Sachverständigen zur Erstellung eines Gutachtens bestellt.

Wie es für die über 5000 Wirecard-Mitarbeiter weitergeht, ist unklar. Wirecard gab dazu auf Anfrage keine weitere Stellungnahme ab.

Auf Wirecard kommen nun gegebenenfalls auch noch Schadensersatzansprüche zu: Die Kanzlei von Klaus Rotter, Münchner Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, prüft zum Beispiel für Aktionäre, die mit Wirecard-Aktien Verluste erlitten haben, mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber dem Unternehmen und Dritten. Damit sind die Wirtschaftsprüfer von EY gemeint. Rotter sagt: „Eine Haftung greift bei Experten, wie Wirtschaftsprüfern, bereits dann, wenn diese ohne sorgfältige Prüfung Testate ,ins Blaue hinein‘ erteilen.“ Er zweifelt an, ob EY die „gebotene Sorgfalt“ habe walten lassen. (mit dpa)

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