Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Menschenrechte: Neues Lieferkettengesetz soll Menschenrechte schützen

Menschenrechte
08.09.2020

Neues Lieferkettengesetz soll Menschenrechte schützen

Kinder sortieren im Kongo Steine, die Kobalt enthalten. Das Lieferkettengesetz der Bundesregierung soll dies künftig verhindern. Unser Bild hat Amnesty International zur Verfügung gestellt.
Foto: Amnesty International, dpa

Wegen des Lieferkettengesetzes gibt es noch Gesprächsbedarf in der Regierung. Knackpunkt ist, ob Unternehmen bei Verstößen haftbar gemacht werden können.

Ein Jahr nach der Einführung des Textilsiegels "Grüner Knopf" wird es heute bei einem Treffen von Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU), Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) um ein Projekt gehen, das die Kernanliegen des "Grünen Knopfs" branchenübergreifend fortschreibt: das sogenannte Sorgfaltspflichtengesetz, besser bekannt als Lieferkettengesetz. Der "Grüne Knopf" kennzeichnet als Siegel Textilien, die unter zertifizierten ökologischen und sozialen Standards produziert wurden.

Es geht beim Lieferkettengesetz beispielsweise darum, sicherzustellen, dass die Bohnen des Kaffees, den wir morgens trinken, nicht von Kindern geerntet werden mussten. Dass das Kobalt in Produkten nicht unter dem Einsatz von Minderjährigen gewonnen wurde. Oder dass die T-Shirts, die viele tragen, unter Arbeitsbedingungen produziert werden, die Menschenrechts-, Sozial- und Umweltstandards entlang der gesamten globalen Lieferketten entsprechen. Es gibt da auch bei deutschen Unternehmen Nachholbedarf – und zwischen den für das Reformvorhaben zuständigen Ressorts erneut Abstimmungsbedarf.

Welche Pflichten haben Unternehmen beim Schutz von Menschenrechten?

Eigentlich hätte das von Müller und Heil forcierte Lieferkettengesetz an diesem Mittwoch im Bundeskabinett auf den weiteren Weg gebracht werden sollen. Das Reformvorhaben ist bereits mehrfach aufgeschoben worden. Nun kommen am Donnerstag zunächst wieder die Minister zusammen.

Gerd Müller (CSU), Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Foto: Michael Kappeler, dpa

Laut Entwicklungshilfeministerium soll das Gesetz definieren, welche Pflichten Unternehmen beim Schutz von Menschenrechten haben und wie die Unternehmen diesen in ihren Lieferketten nachkommen können. Zugleich soll es Unternehmen verpflichten, darüber Bericht zu führen, was sie für faire Lieferketten getan haben. Und schließlich sollen die Rechte der Arbeiter gestärkt werden, sodass diese Wege finden – bei Verstößen – in Deutschland Schadenersatzansprüche geltend machen zu können.

Der CSU-Politiker sagte am Mittwoch bei einem Treffen mit Diakonie und Caritas zum anstehenden Gespräch mit seinen Ministerkollegen: "Das Lieferkettengesetz ist der Einstieg in einen grundlegenden Prozess, um die Globalisierung gerecht aufzustellen. Deshalb bedarf es einer fundierten Abstimmung." Es gehe "um das Bohren dicker Bretter".

Müller zieht Vergleich zum grünen Knopf und sagt: Lieferketten können zertifiziert werden

Den Verhandlungen voraus schickte Müller diesen Satz: "All denen, die sagen, das geht nicht, man könne keine ganze Lieferkette zertifizieren, entgegne ich: Der grüne Knopf zeigt das Gegenteil. Es ist möglich, und zwar mit viel höheren Standards, als wir es im Lieferkettengesetz fordern." Wenn es im Textilbereich funktioniere, wo die Lieferketten besonders schwierig seien, dann gehe es auch in anderen Bereichen. Auch für kleine Unternehmen.

Bei Textilien mit dem "Grünen Knopf" werden soziale und ökologische Mindeststandards eingehalten.
Foto: Jonas Klüter, dpa

Der am meisten diskutierte Kritikpunkt ist dabei die Frage der Haftung. Viele Mittelständler befürchten, dass sie zivilrechtlich belangt werden können, wenn sie gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen. Diese Bedenken teilt man im Wirtschaftsministerium.

Ferner besteht dort die Sorge, dass der Aufwand für die Unternehmen zu hoch werden und sich infolgedessen Firmen aus bestimmten Ländern zurückziehen könnten. Schließlich weist ein Ministeriumssprecher darauf hin, "dass wir uns angesichts der Corona-Krise aktuell in einer Rezession befinden, und zwar mit Einbrüchen, die die größten in der Geschichte der Bundesrepublik darstellen und viele Unternehmen deutlich belasten".

Hier setzt auch die Kritik der Industrie- und Handelskammer Schwaben an. Hauptgeschäftsführer Marc Lucassen sagt: "Die Gesetzesinitiative kommt angesichts der Corona-Krise zur Unzeit. Sie wird der unternehmerischen Praxis nicht gerecht. Grundsätzlich müssen die Überlegungen auf den ersten Zulieferer beschränkt werden und nicht auf die gesamte Lieferkette. Auch darf es zu keiner Haftung für das Verschulden Dritter kommen. Statt neue Regeln und Verbote auf nationaler Ebene zu schaffen, sollte sich die Bundesregierung für ein Anreizsystem für das Lieferkettenmanagement der Unternehmen auf europäischer Ebene einsetzen."

Petition: Initiative Lieferkettengesetz sammelt mehr als 222.222 Unterschriften

In der Diskussion ist auch, für welche Unternehmen, ab welcher Größe, ein künftiges Lieferkettengesetz gelten soll. Hier setzt die Kritik der Initiative Lieferkettengesetz an, zu der etwa der DGB oder Misereor gehören. Diese überreichte am Mittwoch in Berlin eine Petition mit mehr als 222.222 Unterschriften an das Bundeskanzleramt. Mit Blick auf die Debatten innerhalb der Bundesregierung kritisiert die Initiative unter anderem: "Nach der Vorstellung von Herrn Altmaier würde ein Lieferkettengesetz nur einen Bruchteil der Unternehmen erfassen, die in Deutschland Geschäfte machen. Sogar Unternehmen wie H&M und Ritter Sport, die selbst ein Lieferkettengesetz fordern, würden durch das Raster fallen", betont Christian Wimberger, Referent für Unternehmensverantwortung bei der Christlichen Initiative Romero (CIR). Es ist noch strittig, ab welcher Größe das Gesetz greifen soll. Ob ab einer Mitarbeiterzahl von 500 oder doch erst ab 5000 Angestellten.

Minister Müller bleibt zuversichtlich, dass man sich einigt: "Wir werden ein machbares, umsetzbares Gesetz auf den Weg bringen." Die Frage ist: Wann?

Lesen Sie dazu mehr:

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.