Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Bahn-Streik im Mai: Kulanz & Erstattung - Besonderheit durch Feiertag

Streik
17.05.2023

Bahn-Streik im Mai: Kulanz, Erstattung und was Reisende tun können

Ab Sonntagabend um 22 Uhr steht Deutschland ein weiterer Bahn-Streik bevor. Insgesamt 50 Stunden soll er dauern.
Foto: dpa (Symbolbild)

Von Sonntagabend bis Dienstag hat die EVG erneut zum Streik aufgerufen. Züge werden in Deutschland dann kaum fahren. Was können Reisende tun?

Hinweis: Dies war ein Artikel vom Samstagmorgen, 13. Mai 2023. Mittlerweile wurde der Streik bei der Deutschen Bahn (DB) durch einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht vorerst abgewendet. Die DB weist drauf hin, dass es wegen der Umplanungen dennoch viele Zugausfälle geben wird. Außerdem werden weitere rund 50 Bahnunternehmen weiterhin bestreikt.

Das war der ursprüngliche Text vor der Streik-Absage:

Insgesamt 50 Stunden soll ab Sonntagabend, 14. Mai 2023, in Deutschland fast gar nichts mehr gehen - bis Dienstag, 16. Mai 2023, um 24 Uhr. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG hat im Rahmen der Tarifverhandlungen mit der Deutschen Bahn und rund 50 weiteren Bahnunternehmen erneut zum Warnstreik aufgerufen. Betroffen sind insbesondere der Fern- und Regionalverkehr, in einigen Bereichen wie etwa in München, Nürnberg und Stuttgart wird sich der Mega-Streik auch auf den Nahverkehr auswirken.

Die Deutsche Bahn hat angekündigt, den Fernverkehr für die Dauer des Warnstreiks komplett einzustellen. Zudem würden auch im Regionalverkehr "größtenteils keine Züge fahren". Die Auswirkungen der 50-stündigen Aktion der EVG - wenn sie denn wirklich stattfindet - dürften massiv sein und viele Reisende treffen - insbesondere da der gewählte Zeitraum nach Bahn-Angaben zu den reisestärksten Wochen des Jahres zählt. Daher hat die Deutsche Bahn - wie schon bei den vorherigen Streiks - eine Kulanzregelung eingeführt, die diesmal allerdings durch den Feiertag eingeschränkt ist.

EVG ruft zum Streik auf: Können Bahn-Tickets an einem anderen Tag genutzt werden?

Angesichts des flächendeckenden Warnstreiks der EVG geht die Deutsche Bahn davon aus, dass der gesamte Bahnbetrieb in Deutschland größtenteils still stehen wird. Reisende bittet der Konzern daher, "wenn möglich ihre für den Streikzeitraum geplanten Fahrten im Fern- und Nahverkehr bis zum frühen Sonntagabend vorzuziehen". Zudem sei die Reservierung eines Sitzplatzes zu empfehlen, da in den Tagen vor dem Streik mit einer höheren Auslastung zu rechnen sei.

Video: dpa

Neue Tickets müssen Reisende allerdings nicht buchen. Hier greift die Kulanzregelung der Deutschen Bahn. Demnach können Fahrgäste, die ihre für den 14., 15. oder 16. Mai geplante Reise aufgrund des Streiks der EVG verschieben möchten, dieses ab sofort bis einschließlich Sonntagabend flexibel nutzen. Das gilt auch bei Tickets aus den Kategorien "Sparpreis" und "Super Sparpreis". Voraussetzung ist allerdings, dass das Ticket nicht erst nach dem 11. Mai gebucht wurde - an diesem Tag hat die EVG ihre Streikpläne nämlich bekanntgegeben.

Lesen Sie dazu auch

Übrigens: Wer für seine Bahn-Reise am 14., 15. oder 16. Mai einen Sitzplatz reserviert hat - Kostenpunkt 4,90 Euro - kann diesen nun kostenfrei stornieren.

Wer sein Bahn-Ticket inklusive "Cityfunktion" gebucht hat, um etwa kein separates ÖPNV-Ticket zum oder vom Bahnhof kaufen zu müssen, muss das bei einer flexiblen Nutzung des Tickets jetzt doch tun. Denn die "Cityfunktion" ist laut Bahn nicht von der Kulanz erfasst.

50 Stunden Streik: Können Bahn-Tickets kostenfrei storniert werden?

Wer nicht in der Lage ist, seine gebuchte Reise zu verschieben beziehungsweise vorzuziehen, kann sein Ticket laut der Deutschen Bahn kostenlos stornieren und bekommt den vollen Ticketpreis erstattet. Der Ablauf ist über die Fahrgastrechte geregelt. Reisenden können die Entschädigung entweder digital über ihr Kundenkonto oder über das Fahrgastrechte-Formular per Post beatragen.

So geht's:

  • Antrag über das Kundenkonto: Im Kundenkonto wird die entsprechende Reise ausgewählt und auf "Entschädigung beantragen" geklickt. Bei der Frage "Was ist auf Ihrer Reise passiert?" wird die zweite Antwortmöglichkeit ausgewählt - "Reise nicht angetreten". Danach führt das Programm durch weitere Schritte. Aber: Der Button um den Antrag abzuschicken erscheint erst, wenn der Gültigkeitszeitraum des entsprechenden Tickets erreicht ist. Der Antrag kann also nicht schon mehrere Tage vorher gestellt werden.
  • Antrag per Post: Im Fahrgastrechte-Formular wird unter dem Punkt "Angaben zu Ihrer Reise" ein Kreuzchen bei "Ich habe meine Reise wegen dieser Verspätung nicht angetreten oder habe sie im nachfolgenden Bahnhof abgebrochen...". Anschließend werden alles weiteren Angaben ausgefüllt. Das Formular muss mit dem Ticket eingeschickt werden. Dem Eisenbahn-Bundesamt zufolge kann das ausgefüllt Formular an folgende Adresse gesandt werden: Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main.

Bahn-Streik im Mai: Warum schränkt der Feiertag die Kulanzregelung ein?

Auch bei vorherigen Streiks ist die Deutsche Bahn ihren Fahrgästen mit Kulanzregelungen entgegengekommen. Tickets konnten dann meist flexibel kurz vor und auch nach dem jeweiligen Streik genutzt werden. Diesmal ist das anders.

Weil der 50-stündige Warnstreik der EVG nach Bahn-Angaben "direkt vor einem der reisestärksten Tage im Jahr (verlängertes Wochenende über Christi Himmelfahrt)" endet, sei die flexible Nutzung von Tickets nach Streikende "leider nicht möglich".

Ein Grund dafür sind dem Konzern zufolge auch die aufgrund des verlängerten Wochenendes bereits sehr hoch ausgelasteten Züge von 17. bis 21. Mai 2023.

Deutschlandticket und Bahn-Streik im Mai: Gibt es auch Entschädigung für Zeit- und Abokarten?

Auch wer eine Zeitfahrkarte oder ein Aboticket wie das Deutschlandticket oder 49-Euro-Ticket besitzt und von Sonntagabend bis Dienstag eine Fahrt geplant hat, die jetzt aufgrund des Streiks ins Wasser fällt, geht nicht unbedingt leer aus.

In diesem Fall können Verspätungen ab über 60 Minuten geltend gemacht werden. Bei Zeitkarten werden der Bahn zufolge aber maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes entschädigt. Folgende Werte gelten:

  • Zeitkarten des Fernverkehrs: 5 Euro (2. Klasse), 7,50 Euro (1. Klasse)
  • BahnCard 100: 10 Euro (2. Klasse), 15 Euro (1. Klasse)
  • Zeitkarten des Nahverkehrs (Länder-Tickets, Schönes-Wochenende-Ticket, Quer-durchs-Land-Ticket, Deutschlandticket): 1,50 Euro (2. Klasse), 2,25 Euro (1. Klasse)

Wichtig zu beachten: Die Entschädigung wird erst ab einem Wert von vier Euro ausgezahlt. Dazu können auch mehrere Verspätungen eingereicht werden.

Wer eine Wochen- oder Monatskarte für den Nahverkehr besitzt, kann Verspätungsfälle nach Ablauf der Geltungsdauer gesammelt einreichen.

Derweil kündigt die Gewerkschaft NGG einen Streik an, "den die Branche noch nie gesehen hat". Süßigkeitenhersteller sind alarmiert, Verbraucher könnten vor leeren Regalen stehen.