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Fristende 2024: Ansprüche verjähren nach Rückruf bei BMW wegen defekter Bremsen

Automobilindustrie

Frist für Rückruf wegen defekter Bremsen bei BMW endet 2025

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    Kundinnen und Kunden des Autobauers BMW haben noch bis zum Jahreswechsel Zeit, um Ansprüche wegen 2022 gekaufter Neuwagen geltend zu machen.
    Kundinnen und Kunden des Autobauers BMW haben noch bis zum Jahreswechsel Zeit, um Ansprüche wegen 2022 gekaufter Neuwagen geltend zu machen. Foto: Peter Kneffel, dpa (Archivbild)

    Im September dieses Jahres hat der Münchner Autobauer BMW zahlreiche seiner Modelle zurückrufen müssen. Insgesamt waren rund 1,5 Millionen Autos betroffen, davon allein ungefähr 150.000 in Deutschland. Grund für die Maßnahme waren Probleme mit den integrierten Bremssystemen der Fahrzeuge. Zum Jahresende läuft einem Bericht zufolge nun das Rücktrittsrecht aus. Kundinnen und Kunden von BMW können demnach nur noch bis zum 31. Dezember 2024 rechtliche Schritte ergreifen und zum Beispiel Schadensersatz beantragen.

    BMW ruft im September 2024 weltweit rund 1,5 Millionen Autos zurück

    In Zusammenhang mit dem Rückruf im Herbst senkte der Autobauer seine Gewinnprognose für 2024. Damals hieß es, dass ungefähr drei bis fünf Prozent der Bauteile der Bremssysteme defekt seien, jedoch alle überprüft werden müssten. Wegen Signalstörungen seien das Antiblockiersystems und die dynamische Stabilitätskontrolle der Bremsen vereinzelt ausgefallen, wodurch sich der Bremsweg verlängert habe. Fahrerinnen und Fahrern sei außerdem angezeigt worden, bald eine Werkstatt des Herstellers aufzusuchen.

    Nur noch bis zum 31. Dezember können Kundinnen und Kunden des Autobauers, die im Jahr 2022 ein von dem Rückruf betroffenes Fahrzeug neu gekauft haben, Sachmängel anfechten und damit Schadensersatz einfordern. Das schrieb die Zeitung Merkur am Montag. Dem Bericht zufolge hafte der Hersteller für Sachmängel per Gesetz zwei Jahre lang ab Kauf. Zum Jahresende 2024 laufe die Frist auf Ansprüche für 2022 gekaufte defekte Neufahrzeuge damit ab.

    Rückruf bei BMW: Frist für Neuwagen von 2022 läuft zum Jahresende ab

    Über den Rechtsweg könnte Kundinnen und Kunden der Kaufpreis erstattet werden, abzüglich der Nutzungsentschädigung der vergangenen zwei Jahre. Möglich sei außerdem, Schadensersatz einzufordern. Ansprüche auf ein Ersatzauto oder einen Mietwagen könnten Verbraucherinnen und Verbraucher dem Bericht zufolge allerdings grundsätzlich nicht geltend machen. (mit dpa)

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