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Rene Benko tritt erstmal vor Gericht auf: Der gefallene Immobilienunternehmer sagte aus

Prozess gegen Rene Benko

Der gefallene Star im Blitzlichtgewitter

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    Rene Benko zu Beginn des Prozesses. Der Unternehmer soll bei seiner Insolvenz Vermögenswerte beiseite geschafft und so seine Gläubiger geschädigt haben.
    Rene Benko zu Beginn des Prozesses. Der Unternehmer soll bei seiner Insolvenz Vermögenswerte beiseite geschafft und so seine Gläubiger geschädigt haben. Foto: Johann Groder, dpa

    Die knapp zehn Monate, die Rene Benko inzwischen in Untersuchungshaft absolviert hat, sind nicht spurlos an ihm vorbei gegangen. Umringt, abgeschirmt von einem halben Dutzend Justizwachebeamten betrat der gefallene Immobilien-Tycoon am Dienstagmorgen den – bis auf den letzten Platz gefüllten – großen Schwurgerichtssaal am Landesgericht Innsbruck. Blass und merklich schlanker als auf Fotos und Videos seiner früheren Society-Events zu sehen wirkte der 48-Jährige – der Mann im Zentrum der wohl größten und sicher komplexesten Pleite der österreichischen Wirtschaftsgeschichte konzentrierte sich voll auf seine Verteidigung. Gegenüber den rund 70 Medienvertretern bleib Benko wortkarg. 

    Dabei ist das, was die Ermittler der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft am Dienstag vor das Gericht brachten, nur ein Nebenschauplatz – die Summe, um die es den Behörden in dieser ersten Anklage geht, eine Kleinigkeit: Vermögen in der Höhe 660.000 Euro soll Benko, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, vor seinen Gläubigern beiseite geschafft haben – zu einem Zeitpunkt, als die Insolvenzwelle seines aus hunderten Firmen und Sub-Firmen bestehenden Signa-Immo-Konglomerats bereits absehbar gewesen sei.

    Rene Benko bekannte sich nicht schuldig

    Wie Benko das gemacht haben soll, legen die Korruptionsermittler in einer nur wenige Seiten umfassenden Anklageschrift dar: Demnach soll Benko zum einen rund 360.000 Euro an Miet- und Betriebskosten für ein laut Staatsanwaltschaft „renovierungsbedürftiges und gar nicht bewohnbares“ Haus in Innsbruck im Voraus bezahlt haben – und diese Zahlung sei „wirtschaftlich und sachlich unvertretbar“ gewesen. Zum anderen habe sich der Immo-Tycoon über eine Familienstiftung der Benkos Geld für sein angezähltes Signa-Imperium zukommen lassen - als Hilfeleistung. Dass davon später 300.000 Euro wieder zurück an die Familienstiftung geflossen seien, bedeutet für die Korruptionsermittler eine „Schenkung“ an die Stiftung. 

    Zu Beginn seiner Einvernahme nahm Benko direkt vor der Richterbank Platz und sagte, er wolle aussagen, bekannte sich nicht schuldig – Fragen beantwortete er in der Folge allerdings nicht. Nur so viel: Die „Unterstellungen“ der Staatsanwaltschaft seien „an Zynismus nicht zu überbieten“. 

    Anwalt: Benko hat um sein Lebenswerk gekämpft

    Stattdessen widmete sich Benkos Anwalt Norbert Wess in einem emotionalen Eröffnungsplädoyer der aus seiner Sicht „falschen Anklage“ der Staatsanwaltschaft. Die vermutete „Schenkung“ und die Anmietung des angeblich baufälligen Hauses seien im Licht der „Ausnahmesituation“ zu sehen, in der der Investor sich damals befunden habe: Benko habe „um sein Lebenswerk gekämpft“, im Mietvertrag der inkriminierten Innsbrucker Liegenschaft sei zudem eine Rückforderungsmöglichkeit enthalten gewesen, von einem Verstecken von Vermögen vor seinen Gläubigern könne also keine Rede sein.

    Die Staatsanwaltschaft hingegen sieht Benkos Handeln rein auf das Ziel ausgerichtet, seinen „luxuriösen Lebensstil“ trotz der drohenden Pleiten weiter aufrecht zu halten. Benkos Chats mit seiner Schwester sehen die Anklagevertreter als beweis, dass nicht seine Familie, sondern er selbst in besagter Stiftung das Sagen gehabt habe. 

    Auch Mutter und Schwester sind geladen

    Nach den Plädoyers wurde die Verhandlung auf Mittwochfrüh vertagt – dann sollen zahlreiche Zeugen Licht in die Vorgänge rund um die Familienstiftung und das angemietete Haus bringen. Geladen sind auch Benkos Schwester und seine Mutter Ingeborg – beide aber haben bereits schriftlich angekündigt, nicht aussagen zu wollen. Im Falle einer Verurteilung drohen Benko bis zu zehn Jahre Haft. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Wann eine zweite bereits ausgefertigte Anklage der Staatsanwaltschaft – auch sie eher ein Nebenstrang der komplexen Signa-Causa – vor Gericht gebracht wird, bleibt offen. Benko und sein Anwalt haben vor dem Oberlandesgericht in Innsbruck Beschwerde eingelegt, eine Entscheidung des Gerichtes ist hier noch nicht abzusehen. 

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