Wie es den Nutztieren in Deutschland geht, ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher ein zunehmend wichtiges Thema. Im Handel gibt es mit der Haltungsform-Kennzeichnung der Initiative Tierwohl schon seit mehreren Jahren eine etablierte Auszeichnung verschiedener Haltungsstufen. Doch fast ein Drittel des Fleischs wird von der Gastronomie verbraucht. Auf den Speisekarten fehlt eine entsprechende Auszeichnung aber. Das könnte sich künftig ändern.
Der Bundestag hat jüngst den Start der verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung verschoben. Das Gesetzeswerk stammt noch vom ehemaligen Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) und hat, vorsichtig gesagt, ein geteiltes Echo hervorgerufen. Bauernpräsident Joachim Rukwied qualifizierte es am Donnerstag auf der Grünen Woche in Berlin als „bestenfalls für den Papierkorb geeignet“. Aber die Bauern sind mit ihrer Kritik nicht allein.
Cem Özdemir wollte mit der Brechstange einen Erfolg
Özdemir wollte, nach langem Stillstand während der Zeit eines unionsgeführten Agrarministeriums, für bessere Bedingungen in der Nutztierhaltung sorgen. Doch das Vorhaben ist komplex, und Özdemir gelang nur ein kleiner Wurf. Große Kritikpunkte waren vor allem, dass die geplante verpflichtende Auszeichnung sich zunächst nur auf frisches Schweinefleisch beschränkte, ausländische Ware außen vor blieb und mit der Gastronomie und Außerhaus-Verpflegung wesentliche Teile der Wertschöpfungskette nicht eingebunden waren.
Genau das soll sich mit einer Überarbeitung des Entwurfs ändern, so wünschen es sich zumindest Bauern, Handel und Fleischwirtschaft. Sie haben Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) ein Konzept für ein neues Gesetz geschickt. Rainer sei nun gut beraten, diesen Entwurf nun unverändert umzusetzen, sagte Rukwied in Berlin nur wenige Minuten bevor Minister Rainer ihm auf die Bühne einer Pressekonferenz in Berlin folgen sollte. Rainer selbst wollte sich zu seinen Vorstellungen nicht äußern.
Auch die Initiative Tierwohl (ITW), Trägerin der fünfstufigen Haltungsform-Kennzeichnung, die unter anderem von den wichtigsten deutschen Lebensmittelhändlern unterstützt wird, spricht sich für eine Einbeziehung der Gastro-Branche in das Gesetz aus. „Es gibt hier einige Vorreiter wie McDonald's und Dean&David, sonst hält sich die Branche sehr bedeckt“, kritisierte ITW-Co-Geschäftsführer Alexander Hinrichs.
Bayerns Dehoga-Chef warnt vor Haftungsrisiken
Der bayerische Dehoga-Chef, Thomas Geppert, wehrt ab. Er sagte unserer Redaktion, man befürworte grundsätzlich mehr Transparenz für Verbraucher. Die Einbeziehung der Branche in das Gesetz lehne man aber ab, „weil das Gesetz auf den Lebensmitteleinzelhandel zugeschnitten ist und in der Praxis für die kleinteilige, heterogene Gastronomie unverhältnismäßig wäre“. Betriebe müssten dann jede Veränderung in der Lieferkette nachvollziehen und Kennzeichnungen bei wechselnden Herkunftsländern, Haltungsformen sowie bei verarbeiteten, marinierten oder gemischten Produkten laufend aktualisieren. Wenn Importware nicht erfasst wäre, könne das zudem Anreize schaffen, auf solche nicht kennzeichnungspflichtige Ware auszuweichen – zulasten heimischer und regionaler Erzeuger.
Die Biobranche hat zuletzt Erleichterungen bekommen, um den Anteil von Bioprodukten in Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung leichter kennzeichnen zu können. Bioland-Chef Jan Plagge sagte unserer Redaktion, dies werde intensiv genutzt. Er sagt: „Die Gastronomie lebt von den Produkten aus der Landwirtschaft. Sie sollte ein eigenes Interesse an der Weiterentwicklung der Tierhaltung haben.“ Wenn die verpflichtende Auszeichnung scheitere, könne es mit der Umstellung auf höhere Haltungsstufen nicht vorangehen.
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