Diesel-Fahrer haben in den zurückliegenden Jahren einiges durchmachen müssen. Abgasskandal, Softwareupdates, Gerichtsprozesse, Fahrverbote in Innenstädten und zeitweiser Preisverfall ihrer Wagen. Nun könnte ihnen weiteres Ungemach drohen, vor dem Bundesverkehrsminister Volker Wissing warnt. Wegen einer geänderten Rechtsauffassung der EU-Kommission befürchtet er, könnten über acht Millionen Dieselautos in Deutschland ihre Betriebserlaubnis verlieren. Sie dürften dann auf den Straßen nicht mehr fahren. „Überraschend nimmt die unionsgeführte EU-Kommission bei einem laufenden Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof eine sehr problematische Rechtsposition ein, die viele Millionen Menschen faktisch vor ein sofortiges Verbot ihrer Verbrenner stellt“, erklärte der FDP-Politiker. Er verlangte eine sofortige Änderung des Rechts.
Worum geht es?
Wissing hat die Problematik in einem Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) dargelegt. Demnach verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Verfahren über die Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten bei Dieselautos mit der Abgasnorm Euro 5. Bislang ist für die Betriebsgenehmigung einer Modellserie durch das Kraftfahrtbundesamt eine Prüfung der Abgasreinigung auf dem Prüfstand maßgeblich. An diesen Tests hatte es immer wieder Kritik gegeben, weil die Wagen unter Laborbedingungen getestet werden, die mit Fahrten in der Realität nicht übereinstimmen. Hersteller wie Volkswagen haben zudem bei den Tests manipuliert und illegale Abschalteinrichtungen verbaut, so dass die Abgasreinigung besser funktionierte als bei der Fahrt auf der Straße. Das war der Kern des Dieselskandals, der juristisch noch nicht abgeschlossen ist. Laut Wissing hat Brüssel nun in dem genannten Fall am EuGH die Rechtsauffassung geändert. Die Autos müssten nun nicht nur im Labor die Abgasgrenzwerte einhalten, sondern bei jeder Fahrt auf der Straße. Der gültige Prüfzyklus simuliert zum Beispiel eine Fahrt durch die Stadt, die durch eine kurze Strecke Überland und auf der Autobahn erweitert wird.
Was heißt das?
„Die Einhaltung der Grenzwerte eines Pkw in jeder Fahrsituation außerhalb des Prüfzyklus würde bedeuten, dass sie zum Beispiel auch bei Volllastfahrten mit Steigung einzuhalten wären. Dies ist nach derzeitigem Stand der Technik nicht umsetzbar“, schreibt Wissing. Er sieht dadurch die Genehmigung der Euro-5-Dieselflotte massiv infrage gestellt, teilweise auch die der neueren Wagen mit Abgasnorm Euro 6. Dem Ministerium zufolge sind in Deutschland 4,3 Millionen Autos der Norm Euro 5 und 3,9 Millionen der Norm Euro 6 zugelassen, europaweit natürlich Millionen mehr.
Was hat Wissing vor?
Der Verkehrsminister appelliert an von der Leyen, noch vor der Entscheidung der EU-Richter rechtliche Klarheit zu schaffen. In dem Schreiben regt er an, dass zwischen Kommission und EU-Mitgliedsländern schnellstmöglich eine Novelle der Rechtsbestimmungen ausgearbeitet wird. Sein Haus werde dazu einen Vorschlag unterbreiten.
Was sagt der ADAC?
Der ADAC hält eine Klarstellung für absolut dringlich, um Verbraucher nicht weiter zu verunsichern, wie eine Sprecherin sagte. Die betroffenen Fahrzeuge seien zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme ordnungsgemäß zugelassen worden. „Änderungen im Messverfahren bei der Typgenehmigung eines Kfz zu einem späteren Zeitpunkt können nach Auffassung von ADAC-Juristen nicht rückwirkend Anwendung finden.“ Eine Betriebsuntersagung sei vor diesem Hintergrund „abwegig“. (mit dpa)
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