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Gericht: Einigung bei Schnurbein und Lechstahl?

Gericht

Einigung bei Schnurbein und Lechstahl?

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    Die Kiesgrube liegt neben der Schlackedeponie Hemerten.
    Die Kiesgrube liegt neben der Schlackedeponie Hemerten.

    Münster/Augsburg Schnell erledigt hat sich gestern das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Augsburg um eine alte Kiesgrube nahe Münster, die über Jahre hinweg offenbar auch mit nicht erlaubtem Material aufgefüllt wurde. Der Eigentümer der zu Gut Hemerten gehörenden Fläche, Markus Freiherr von Schnurbein, klagte gegen eine Anordnung der Regierung von Schwaben, wonach er auf eigene Kosten die möglichen Altlasten genau untersuchen muss.

    Bei dem Termin in Augsburg stellte sich nun aber heraus, dass sich Schnurbein und die Lech-Stahlwerke (LSW) – auch diese hatten die Kiesgrube zwischendurch verfüllt – zuvor bereits im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München auf einen Vergleich geeinigt hatten.

    Demnach erfolgen die laut Verwaltungsgericht bereits angelaufenen Untersuchungen des verfüllten Materials und des Grundwassers ohne Anerkennung einer Recht- und Zahlungspflicht. Dies bedeutet: Wenn die Untersuchungen abgeschlossen sind und das Ergebnis feststeht, wollen sich der Grundstückseigentümer und das Unternehmen aus Herbertshofen darauf verständigen, wer die Kosten trägt.

    Die Regierung von Schwaben hatte 2010 die förmliche Anordnung erlassen, das Gelände unter die Lupe zu nehmen. Grund: Die Behörde vermutet, dass die Grube mit „verschiedensten Abfallarten“ illegal aufgefüllt wurde. Schnurbein betonte bislang, er selbst habe nur unbelastetes Material in die Kiesgrube gebracht. Was danach passiert sei, wisse er nicht.

    Das Areal liegt direkt neben der Schlackedeponie Hemerten, welche die LSW in den 1990er-Jahren bis in eine Höhe von 17 Metern auffüllten. Die Deponie sorgte in den vergangenen Jahren für einigen Zündstoff. So wirft die Gemeinde Münster der Regierung von Schwaben vor, die Verstöße der Firma gegen die ursprünglichen Auflagen nachträglich abgesegnet zu haben. Die Behörde widersprach wiederholt dieser Darstellung. (wwi)

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