Wegen schwerer räuberischer Erpressung sind am Jugendschöffengericht Augsburg am Montag vor zwei Wochen zwei junge Aichacher zu jeweils zweijährigen Bewährungsstrafen verurteilt worden. Inzwischen ist das Urteil rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte für beide Aichacher jeweils drei Jahre Jugendstrafe gefordert, legte aber keine Berufung ein. Daraufhin zog die Verteidigung ihren Antrag auf Berufung zurück, da das Urteil im Wesentlichen ihrem Antrag entsprach.
In dem Prozess ging es auch um die Verbreitung jugendpornografischer Schriften, denn der 16-Jährige hatte mit seinem Handy ein 14-jähriges Mädchen bei sexuellen Handlungen gefilmt und die Aufnahmen verschickt. Hauptanklagepunkt aber war die räuberische Erpressung: Mit einem Schlagstock und zwei Kumpels zur Verstärkung waren der 19 und der 16 Jahre alte Aichacher an der Tür eines 23-Jährigen aufgetaucht, um von ihm Drogen im Wert von 150 Euro und 100 Euro Bargeld zu fordern.
Sex-Video von Mädchen heimlich aufgenommen und verschickt
Der 23-Jährige erzählte vor Gericht: Der damals 19-Jährige habe ihm gedroht, wenn er die Forderungen nicht erfülle, würde es Tote geben. Um die Ernsthaftigkeit der Drohung zu unterstreichen, habe ihm der damals 16-Jährige einen Schlagstock gezeigt. Der Bedrohte ging erst Tage später zur Polizei, als die beiden mit einigen Freunden noch einmal bei ihm auftauchten. Einem Polizeibeamten zufolge, der vor Gericht aussagte, sind alle drei jungen Männer als Nutzer von Betäubungsmitteln bekannt. Bei ihren Ermittlungen war die Polizei auf weitere Delikte gestoßen. So zum Beispiel einen Einbruch in ein Vereinsheim sowie den Kauf, Verkauf und Besitz von kleineren Mengen Amphetaminen und Cannabis.
Weil sich der ältere Angeklagte bei einem solchen Drogengeschäft gelinkt fühlte, kam es nach seinen Angaben zu der „Schadenersatzforderung“ an den 23-Jährigen. Im Zuge der Ermittlungen war auch ein Video ans Tageslicht gekommen, das eine 14-Jährige bei sexuellen Handlungen zeigt. Der 16-Jährige hatte es ohne ihr Wissen mit seinem Handy aufgenommen und verschickt. Wie der Film danach in Aichach die Runde machte, konnte sich der Angeklagte nicht erklären. Er habe es nur an einen einzigen Freund geschickt, sagte er aus.
Staatsanwältin Kerstin Koch befand, die Liste von Anklagepunkten spreche für eine erhebliche kriminelle Energie. Noch dazu standen die Angeklagten nicht zum ersten Mal vor Gericht. Richter Hartmut Wätzel erschienen die beiden, die seit Anfang Dezember in Untersuchungshaft saßen, „ziemlich rücksichtslos und gewaltbereit“. In Zukunft müssen sie drogenfrei leben, sich einer Therapie unterziehen und bekommen einen Bewährungshelfer zur Unterstützung. Der Richter empfahl ihnen, ihren Freundeskreis zu wechseln. (drx/nsi)