Immer wieder Streit, wo der Sonntagsgottesdienst abzuhalten sei
Die Kirche in Anwalting ist im Jahre 935 erstmals in den Archiven belegt. Die Filialkirche hatte schon früher „bedeutende Rechte“
Affing-Anwalting Die Kirche zu Anwalting ist 935 erstmals belegt. Im Jahr 1220 wurde vom damaligen Pfarrer, dem Magister Marquardus, bestätigt, dass Gebenhofen und Anwalting seit mindestens 40 Jahren zum Kollegiatenstift St. Andreas in Freising gehörte. Anton von Steichele schreibt in seiner Bistumsbeschreibung („Das Bistum Augsburg – historisch und statistisch beschrieben“, 1883): „Schon aus dem Jahre 1220 wird (...) eine Kapelle zu Ongoltingen, nach Gebenhofen filialisiert (...).
Mit „Omelding“ (so im Schematismus, einer Auflistung aller Pfarreien und Pfarrer von 1762) oder „Augoltingen“ ist Anwalting gemeint. Und bei der „Kapelle“ handelt es sich um die Anwaltinger Kirche St. Andreas. Die Filialkirche hatte „bedeutende Rechte auf Gottesdienste“ – so wird es von Steichele beschrieben: Am 27. November 1440 wurde durch den bischöflichen Generalvikar festgelegt, dass „am Karfreitage das Kreuz in das Grab des Heilandes zu legen, am Ostertage aber es aus demselben zu erheben (sei)“. Wurde Anwalting im Zuge einer Schenkung filialisiert? Das könnte die erwähnten „bedeutsamen Rechte“ erklären. Denn immer wieder gab es Streitigkeiten innerhalb der Pfarrei, wo der Sonntagsgottesdienst abzuhalten sei.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.