Missbrauch: Urteil gegen Ex-Pfarrer bestätigt
Die Jugendkammer am Landgericht bleibt bei zwei Jahre Haft auf Bewährung, kassiert aber Schmerzensgeld für die Opfer.
Ein persönliches Wort der Reue? Nein. Schuldeinsicht? Fehlanzeige. Der Angeklagte machte vor Gericht alles andere „als eine gute Figur“. Kurz gefasst: Vorsitzender Richter Lenart Hoesch hat sich von einem „katholischen Priester etwas anderes erwartet“. Eine Haftstrafe ohne Bewährung für den sexuellen Missbrauch von Ministranten sei in diesem Fall gerechtfertigt, auch wenn die Taten lange zurückliegen, sagt Hoesch. Doch die konnte die Jugendkammer am Landgericht Augsburg nicht mehr verhängen.
Der Gang des früheren Pfarrers von Schiltberg in die zweite Instanz änderte damit nichts an seiner Strafe, aber an seiner „finanziellen“ Bewährungsauflage: Der 66-Jährige ist jetzt rechtskräftig verurteilt zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, die weiter zur Bewährung ausgesetzt ist. Die Jugendkammer bestätigte in einer kurzfristig anberaumten Berufungsverhandlung in dieser Woche das Urteil des Aichacher Jugendschöffengerichts (wir berichteten).
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