Im Jahr 2000 wurde Mann aus der Region in Thailand erschossen. Der Beschuldigte wurde zu fast 16 Jahren Haft verurteilt, ging nun in Revision und bleibt gegen Kaution auf freiem Fuß.

Zehn Jahre ist es her, dass ein 40-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis auf offener Straße in Thailand erschossen wurde. Der Mann war in einer Gemeinde im nördlichen Wittelsbacher Land aufgewachsen, hatte später in Augsburg-Göggingen gelebt und sich Ende der 1990er Jahre länger in Thailand aufgehalten.
Noch immer sitzt der mutmaßliche Täter, ein 56-jähriger Thailänder, nicht hinter Gittern. Und das, obwohl er 2007 - also sieben Jahre nach der Tat - wegen Mordes zu 15 Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden war.
Nachdem die Berufungsverhandlung mit demselben Urteil geendet hatte, hat der mutmaßliche Täter Revision beantragt und kam gegen Kaution erneut auf freien Fuß. Das erfuhren die Angehörigen des Mordopfers nun auf eigene Nachfrage von der Deutschen Botschaft in Chiang Mai. In der Stadt im Nordwesten von Thailand war der 40-Jährige im Juli 2000 erschossen worden. Er war auf einem Motorrad auf der Hauptstraße unterwegs gewesen. Ein anderer Verkehrsteilnehmer streckte ihn mit einem Kopfschuss nieder. Bis heute ist unklar, was davor passiert war. Nach bisherigen Erkenntnissen hatte wohl der Fahrer eines Geländewagens das Motorrad überholen wollen. Darüber kam es offenbar zum Streit zwischen dem Auto- und dem Motorradfahrer.
Der damals 46-jährige thailändische Fahrer des Geländewagens zog auf einmal eine Schusswaffe und feuerte auf den Deutschen. Dieser starb - wenige Tage vor seinem 41. Geburtstag. Weil ein Zeuge sich das Kennzeichen des Geländewagens gemerkt hatte, fand die thailändische Polizei den Autofahrer bald darauf. Dieser legte zunächst ein Geständnis ab, widerrief es jedoch kurze Zeit später.
Bis zum Urteil in erster Instanz sieben Jahre nach der Tat blieb der mutmaßliche Täter gegen Kaution auf freiem Fuß. Nachdem das Gericht ihn wegen Mordes zu 15 Jahren und acht Monaten Haft verurteilt hatte, wurde der Mann erneut gegen Kaution freigelassen. Während das nach deutschem Recht undenkbar wäre, ist solch ein Vorgang nach Informationen der Angehörigen im thailändischen Rechtssystem nicht ungewöhnlich. Ihnen wurde mitgeteilt, dass in Thailand bei jedem Vergehen ein Kautionsgesuch eingereicht werden könne, solange das Urteil nicht rechtskräftig ist.
So lässt sich erklären, warum der mutmaßliche Täter nach Informationen der Angehörigen nur ganz kurze Zeit im Gefängnis saß. Er war nach seiner Verurteilung im Jahr 2007 in Berufung gegangen. Davor war der Prozess immer wieder verschoben worden, weil die Polizei geraume Zeit nach weiteren Zeugen suchte - ein schwieriges Unterfangen, weil es in Thailand kein Meldesystem wie hierzulande gibt. Das Berufungsverfahren zog sich weitere drei Jahre hin, bis nun das Urteil aus der ersten Instanz bestätigt wurde. Solange nicht über den Revisionsantrag entschieden ist, wird das Urteil nicht rechtskräftig. Wann die Entscheidung fallen wird, steht noch nicht fest.
Der Staatsanwaltschaft Augsburg, die nach dem erstinstanzlichen Urteil über die Deutsche Botschaft und das Bundeskriminalamt von dem Prozess und dem Richterspruch in Thailand benachrichtigt worden war, liegen nach eigenen Angaben keine aktuellen Informationen zu dem Verfahren vor. nsi
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