Pfarrer muss wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht
Ein früherer Pfarrer aus dem Landkreis Aichach muss sich Ende November wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in fünf Fällen vor dem Aichacher Amtsgericht verantworten. Von Christian Lichtenstern
Aichach. Ein früherer Pfarrer aus dem nördlichen Landkreis muss sich Ende November wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in fünf Fällen vor dem Amtsgericht in Aichach verantworten. Das Verfahren gegen den heute 65-Jährigen Geistlichen wird also nicht per Strafbefehl (wir berichteten) und Unterschrift im Amtsgericht geahndet, sondern in einer öffentlichen Verhandlung im Gerichtssaal aufgerollt - mit einem Urteil am Ende. Der beschuldigte Priester hätte nach Auskunft seines Rechtsanwalts Nikolaus Fackler die von der Staatsanwaltschaft Augsburg im Antrag geforderte Freiheitsstrafe (ein Jahr auf Bewährung) akzeptiert. Der Aichacher Jugendrichter Dieter Gockel hat aber den Strafbefehl nicht erlassen, sondern einen Verhandlungstermin angesetzt, teilte Richter Maximilian Hofmeister, Sprecher des Landgerichts Augsburg, gestern mit.
Der heute 65-jährige Beschuldigte war bis vor elf Jahren Seelsorger in einer Gemeinde im nördlichen Teil des Landkreises. Die fünf Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern sollen sich laut Hofmeister im Zeitraum von 1994 bis 1999 zugetragen haben. Der Geistliche ist seit seinem Abschied aus der Gemeinde nicht mehr Pfarrer und wurde heuer im März von der Diözese Augsburg auch von seinen damaligen kirchlichen Aufgaben (ohne Kontakt zu Jugendlichen) entbunden. Der Tatvorwurf sexueller Missbrauch beziehe sich im Strafrecht nicht etwa auf missverständliche Berührungen, sondern auf körperliche Handlungen, um sich sexuell zu erregen, so Richter Hofmeister. Bei der öffentlichen Verhandlung in Aichach müssen nach seinen Angaben die Opfer nicht aussagen, als Zeuge sei aber ein Polizeibeamter geladen, der die Betroffenen vernommen habe.
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