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Gericht: Zweifel an Vergewaltigung

Gericht

Zweifel an Vergewaltigung

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    Ein 42-Jähriger aus dem Landkreis wurde  am Amtsgericht Augsburg mangels Beweisen freigesprochen. Die Ehefrau hatte behaupter, ihr mann habe sie vergewaltigt.  
    Ein 42-Jähriger aus dem Landkreis wurde  am Amtsgericht Augsburg mangels Beweisen freigesprochen. Die Ehefrau hatte behaupter, ihr mann habe sie vergewaltigt.   Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolfoto)

    Hat er seine Frau vergewaltigt? Dem Augsburger Schöffengericht war die Beweislage nicht eindeutig genug. Ein 42-Jähriger aus dem südlichen Landkreis Aichach-Friedberg wurde deshalb freigesprochen, teilte Roland Fink, Sprecher des Amtsgerichts, mit.

    Nach einem Seitensprung vor die Tür gesetzt

    Der Angeklagte kam aus der Untersuchungshaft in den Gerichtssaal und durfte ihn zumindest als freier Mann verlassen. Verurteilt wurde er aber zuvor dennoch. Für die Beleidigung seiner Frau und die sexuelle Nötigung einer Arbeitskollegin erhielt er eine zehnmonatige Freiheitsstrafe, die vom Gericht zur Bewährung ausgesetzt wurde.

    Weil der Angeklagte seit Anfang Dezember in Augsburg im Gefängnis sitzt, wurde der Fall in der Fuggerstadt verhandelt. Nach einem Seitensprung mit einer Kollegin hatte die 37-Jährige ihren Mann (sie haben zusammen fünf Kinder) vor die Tür gesetzt. Dennoch hat sie ihn nach eigener Aussage selbst für einen Besuch in dem kleinen Dorf im südlichen Landkreis abgeholt. An diesem Abend soll sich die Vergewaltigung abgespielt haben. Die bestritt der Angeklagte nachdrücklich. Der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich erfolgt. Für den Freispruch sorgte aber die Aussage des Opfers.

    Die erschien dem Gericht nämlich so unglaubwürdig, dass im Zweifel für den Angeklagten gelten müsse. Als erwiesen sieht es das Gericht dagegen an, dass der 42-Jährige seine Frau ein paar Tage später in einer SMS beleidigt hat und eine andere Frau begrapscht hat. (cli)

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