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03. Februar 2012 12:42 Uhr

Meitingen-Herbertshofen

Die nächste Millionenklage gegen Lech-Stahl

Weil die Lech-Stahlwerke einen Stromvertrag mit den Lechwerken nicht erfüllen, klagt der Energieanbieter erneut. Diesmal geht es um rund fünf Millionen Euro

Von Florian Eisele

Auf die Meitinger Lech-Stahlwerke (LSW) kommt eine neue Millionenklage zu. Auf Nachfrage unserer Zeitung gab der Energieversorger Lechwerke (LEW) bekannt, dass das Unternehmen vor dem Landgericht Augsburg Klage gegen das Stahlunternehmen eingereicht hat. Gegenstand der Klage sind Forderungen in Höhe von 5,1 Millionen Euro. Dieser Schaden sei den LEW in den Jahren 2010 und 2011 entstanden, weil das Stahlwerk einen im Jahr 2008 geschlossenen Vertrag mit dem Energieversorger als ungültig betrachte.

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Damit geht die Streitsache um offene Forderungen des Energieversorgers in die zweite Runde. Bereits im vergangenen Jahr hatten die LEW die Meitinger Stahlwerke in dieser Angelegenheit verklagt – damals ging es nach Angaben der LEW um den Schaden in Höhe von 6,6 Millionen Euro, der im Jahr 2009 entstanden war. Zusammen mit Zinsen erhöhte sich der Betrag, den die LSW zahlen musste, auf insgesamt acht Millionen Euro. Diese sind bereits bei den Lechwerken eingegangen, wie Unternehmenssprecher Richard Agerer bestätigte.

Dass es nun zu einer erneuten Klage um den Schaden kam, sei nicht im Sinne des Unternehmens, sagte LEW-Sprecher Richard Agerer: „Wir pflegen mit unseren Kunden generell ein gutes Verhältnis und würden solche Schritte auch gerne vermeiden. Es bleibt uns aber leider nichts anders übrig.“ Alle vermittelnden Gespräche seien bis jetzt gescheitert, so dass nun auch der Schaden, der in den beiden vergangenen Jahren entstanden sei, gerichtlich geklärt werden müsse.

Das Gericht beurteilte beim ersten Verfahren den Vertrag zwischen den beiden Unternehmen als rechtsgültig. „Wir berufen uns auf langfristige Verträge und müssen auf die Zahlung des Schadens pochen“, sagte Agerer. Die Lech-Stahlwerke wollten sich wie bislang schon nicht auf Anfrage unserer Zeitung zu der Streitsache äußern. Das Herbertshofer Unternehmen hat aber nach Auskunft von LEW Berufung gegen das erste Urteil eingelegt.

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