Polizei geht immer von echten Schusswaffen aus
In Fischach schießt ein 16-Jähriger mit einer Spielzeugpistole – was erlaubt ist und was nicht.
Mit einer Spielzeugwaffe verletzte ein 16-Jähriger am Sonntagnachmittag ein achtjähriges Kind am Hals. Laut Polizei hatte der Jugendliche mit der Waffe, die legal erworben werden kann, aus einigen Metern Entfernung geschossen. Eine kleine Kugel traf den Achtjährigen und verletzte ihn leicht. Der Vorfall hätte auch ein anderes Ende nehmen können: Neben einer schweren Verletzung wäre ein größerer Polizeieinsatz denkbar gewesen. So wie drei Tage zuvor in Augsburg-Oberhausen.
Eine Passantin alarmierte die Polizei, nachdem sie auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants im Gablinger Weg einen Mann beobachtet hatte, der offen erkennbar mit einer Pistole hantierte. Sofort wurden mehrere Streifen nach Oberhausen geschickt. Die Polizisten trafen dort auf einen 22-jährigen Mann, der eine Schreckschusspistole bei sich hatte.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.