Weil er zwei Mädchen (12) einen Porno-Film vorführte, musste sich ein 14-Jähriger in Augsburg vor Gericht verantworten.

Weil er zwei Mädchen (12) einen Porno-Film vorführte, musste sich ein 14-Jähriger in Augsburg vor Gericht verantworten.
Im Internet wimmelt es nur so von erotischen Angeboten. Problem- und auch kostenlos kann, wer die entsprechenden Suchbegriffe eingibt, sich Pornomaterial herunterladen. Das Alter des Nutzers wird häufig nicht kontrolliert.
Ein 14-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis Augsburg hatte sich im Januar 2009 einen Pornofilm auf seinen PC geladen und in der Wohnung seiner Eltern zwei Mädchen im Alter von zwölf Jahren vorgeführt. Der Anschauungsunterricht in Sachen Sex hatte für den gerade erst strafmündigen Buben nun Konsequenzen. Wegen "Verbreitung pornografischer Schriften", wie es im Strafgesetzbuch heißt, musste er sich nun vor Jugendrichterin Ortrun Jelinek verantworten.
Der Fall war im Rahmen anderer Ermittlungen ins Rollen gekommen. Eines der Mädchen war nämlich Opfer eines sexuellen Übergriffs in einer Jugendclique geworden. Bei einer Vernehmung fiel der Kripobeamtin auf, dass das Kind sexuelle Begriffe aus der Erwachsenensprache verwendete. Das Mädchen räumte schließlich ein, diese Kenntnisse durch das Anschauen eines Pornofilmes bei dem 14-jährigen Schüler gewonnen zu haben.
Im nicht öffentlichen Prozess bestritt der angeklagte Bub den Vorwurf, der sich dann aber durch eine umfangreiche Beweisaufnahme aus Sicht des Gerichts bestätigte. Festgestellt wurden Defizite in der Erziehung des Buben. Das Gericht sah letztlich von einer Sanktion ab und schickte den 14-Jährigen für ein halbes Jahr zu einer pädagogischen Betreuung zum Augsburger Verein "Brücke". (utz)
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