Das Jugendamt will prüfen, ob in Augsburg Alkohol an Jugendliche verkauft wird. Armin Schmid geht im Interview mit Stefan Krog vom Schlimmsten aus.

Das Jugendamt will prüfen, ob in Augsburg Alkohol an Jugendliche verkauft wird. Armin Schmid geht im Interview mit Stefan Krog vom Schlimmsten aus.
Armin Schmid ist im Augsburger Amt für Kinder, Jugend und Familie für den ordnungsrechtlichen Jugendschutz zuständig. Er kontrolliert, ob Geschäfte, Discos und Kneipen sich an das Jugendschutzgesetz halten.
Die Stadt hat jetzt Alkohol-Testkäufe in Geschäften angekündigt, um herauszufinden, ob Jugendliche Schnaps bekommen. Wie soll das funktionieren?
Schmid: Wir werden drei bis fünf Azubis, die bei der Stadt gerade ihre Ausbildung machen, mit Zustimmung der Eltern für diese Aufgabe schulen. Die Jugendlichen sind zwischen 15 und 17 Jahre alt und sollen in Geschäften probieren, ob man ihnen Alkohol oder Zigaretten verkauft - Dinge, die sie eigentlich nicht bekommen dürften.
Sind solche Probekäufe erlaubt?
Schmid: Es gab da in der Vergangenheit eine gewisse Rechtsunsicherheit. Aber vom Ministerium und dem Landesjugendamt haben wir das Signal, dass das zulässig ist. Es geht ja darum, solche Verstöße zu vermeiden.
Allerdings ist ganz klar, dass die Jugendlichen nicht in der Rolle des Agent provocateur auftreten dürfen und dem Verkäufer irgendeine Geschichte erzählen sollen, dass sie Alkohol für den Vater kaufen, der gerade zu Hause krank daliegt.
Sie sollen eine Flasche Alkohol und vielleicht noch ein Päckchen Zigaretten aufs Band an der Kasse legen und dann mal schauen, was passiert. Falls sie nach dem Alter gefragt werden, müssen sie antworten oder den Ausweis vorzeigen.
Schmid: Wir haben bisher die Erfahrung gemacht, dass das Personal an der Kasse oft der Schwachpunkt ist. Viele fragen gar nicht nach dem Alter, sondern ziehen die Ware über den Scanner und fertig. Die Beweissicherung dafür war bisher sehr schwierig, weil wir dann unauffällig ein paar Stunden neben der Supermarktkasse hätten stehen müssen.
Bei den Testkäufen werden aber immer zwei bis drei Kollegen dabei sein. Einer soll im Laden sein, einer wartet draußen auf den Testkäufer und lässt sich dann die Ware übergeben. Und dann gehen wir in den Laden und stellen den Kassierer zur Rede. Das Jugendschutzgesetz richtet sich nicht gegen die Jugendlichen, sondern gegen diejenigen, die ihnen etwas Verbotenes verkaufen.
Wann soll es losgehen?
Schmid: Wir starten in Kürze. Geplant ist, mindestens einmal pro Monat rauszugehen und sich in Tankstellen, Super- und Getränkemärkten umzuschauen. Wir starten bei den Testkäufen mit Verwarnungen über 35 Euro, falls etwas verkauft wird, was nicht verkauft werden darf.
Aber bei Wiederholungen sind wir im Bußgeldbereich, und das kann dann richtig weh tun. Wir rechnen jetzt schon mit Prozessen wegen Widersprüchen gegen die Bußgelder. Vor allem sind wir natürlich gespannt, was bei den Testkäufen herauskommt, aber wir befürchten erschreckende Ergebnisse.
Interview: Stefan Krog
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