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Gerichts-Urteil: Augsburg: Nazi-Aufmarsch darf nicht verboten werden

Gerichts-Urteil

Augsburg: Nazi-Aufmarsch darf nicht verboten werden

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    Protest gegen Neonazi-Kundgebung in Augsburg. Archivild: Anne Wall
    Protest gegen Neonazi-Kundgebung in Augsburg. Archivild: Anne Wall

    Der für Samstag geplante Neonazi-Aufmarsch durch Augsburg darf von der Stadt nicht verboten werden.

    Das hat das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden. Die Veranstalter der rechten Demo hatten gegen einen Verbotsbescheid der Stadt geklagt. Das Verwaltungsgericht hob auf den Wert der Versammlungsfreiheit ab. Schon im Vorfeld war absehbar, dass das Verwaltungsgericht so entscheiden würde.

    Die Stadt Augsburg wollte den Neonazi-Aufmarsch am kommenden Samstag (27. Februar) verbieten. "Die Stadt Augsburg wird alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, dass diese Veranstaltung nicht stattfindet", sagte Oberbürgermeister Kurt Gribl. Der Versuch blieb ohne Erfolg.

    Augsburgs Bürger sind jedoch von der Stadt dazu aufgerufen am Samstag beim Aktionstag "Vielfalt in der Friedensstadt", der als Gegenkundgebung zum Neonazi-Aufmarsch geplant ist, teilzunehmen.

    Die Polizei weist derweil darauf hin, dass wegen der Demonstrationszüge im Innenstadtbereich mit erheblichen Behinderungen zu rechnen sein wird. Voraussichtlich betroffen sein werden zwischen 11 und 16 Uhr der Rathausplatz, der Moritzplatz, der Königsplatz und die Fuggerstraße. AZ

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