Der Colosseum-Club in Augsburg hatte lange Ärger mit der Kripo. Nun trat der Fiskus auf den Plan: Es gibt eine Steuerforderung in Millionenhöhe. Von Jörg Heinzle


Das Finanzamt will Geld: Steuerforderungen in Millionenhöhe machen nach Informationen unserer Zeitung dem umstrittenen Großbordell Colosseum zu schaffen. Weil die Steuerschulden bisher nicht beglichen wurden, hat das Finanzamt einen Insolvenzantrag gegen die Betreibergesellschaft gestellt. Der Betrieb in dem Bordell in der Nähe des Gaskessels in Oberhausen läuft aber weiter. Das Etablissement war in den vergangenen Jahren immer wieder im Visier der Kripo.
Das vor einigen Jahren eröffnete Bordell bezeichnet sich selbst als FKK-Sauna-Club. Tatsächlich sehen die Räume auf den ersten Blick aus wie eine Thermenlandschaft – mit Sauna, Schwimmbecken und Bar. Doch in erster Linie geht es um die käufliche Liebe. Wer ins Bordell will, bezahlt an der Tür rund 60 Euro Eintritt. Im Club warten dann etwa 30 Prostituierte, die ihre Liebesdienste anbieten – gegen weiteres Geld. Auf dieses Geld hat es das Finanzamt abgesehen. Die Behörde vertritt die Ansicht, dass die Betreibergesellschaft nicht nur Eintrittsgelder, sondern auch die Umsätze der Prostituierten versteuern muss.
Die Forderung liegt nach Informationen unserer Zeitung im Millionenbereich, weil sich das Finanzamt auf mehrere Jahre bezieht. Die Umsätze wurden offenbar geschätzt, weil die Betreibergesellschaft, die Colosseum GmbH, dazu keine Angaben macht. Das könne die Gesellschaft auch gar nicht, argumentiert Anwalt Bernhard Hannemann, der das Bordell in dem Fall berät. „Die Frauen arbeiten selbstständig und auf eigene Rechnung“, sagt Hannemann. „Der Betreiber kann nicht wissen, wie viel sie verdienen.“
Hannemann vertritt die Ansicht, dass das Finanzamt mit seiner Forderung falsch liegt. Die Prostituierten müssten ihre Einnahmen selbst versteuern, meint er. Mit dem Colosseum habe das nichts zu tun. Auch die Frauen müssten zuerst Eintritt bezahlen, um in das Bordell zu gelangen. Dort könnten sie über die Liebesdienste dann mit den Freiern selbst verhandeln – es gebe vonseiten des Colosseums dazu keine Vorgaben. Bei der Kripo sah man das lange Zeit anders: Die Ermittler waren der Ansicht, dass den Frauen genaue Vorgaben gemacht werden. Unter anderem war davon die Rede, dass es einen „Nacktzwang“ gegeben haben soll. Die Frauen durften, so die Sicht der Kripo, im Poolbereich keine Kleidung tragen. Auch ein Handyverbot wurde erwähnt.
Doch die Ermittler kassierten vor Gericht immer wieder herbe Niederlagen. In einigen Fällen gelang aber zumindest der Nachweis, dass Frauen, die im Colosseum arbeiteten, von Zuhältern mit Gewalt gefügig gemacht wurden. So gibt es ein Polizeivideo, das zeigt, wie ein wütender Zuhälter „seine“ Frau vor dem Bordell an den Haaren zerrt und würgt. Zuletzt wurden im November vorigen Jahres drei Zuhälter vom Landgericht Stuttgart zu Bewährungsstrafen verurteilt. Sie hatten rumänische Frauen durch mehrere Großbordelle in Deutschland geschleust und ihnen Geld abgenommen. Eine Station war das Colosseum in Augsburg. Die Colosseums-Betreiber beteuern jedoch, davon nichts gewusst zu haben.
Die Betreibergesellschaft klagt inzwischen gegen den Steuerbescheid. Doch mit einer schnellen Entscheidung ist nicht zu rechnen. Das Finanzgericht in München ist überlastet. Frühestens in einigen Jahren könne man sich des Falls annehmen, signalisierte das Gericht. Das Colosseum hat indes weiter geöffnet. Ende 2011 wurde eine neue Betreibergesellschaft gegründet, der Geschäftsführer blieb aber derselbe. Der Münchner Anwalt Philip Heinke prüft derweil im Auftrag des Amtsgerichts, wie viel Geld bei der alten Betreibergesellschaft noch zu holen ist. Spätestens bis Monatsende will er das Gutachten abgeben.
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