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18. November 2009 20:36 Uhr

Augsburg

Prozess gegen den "Würger" von der Maxstraße

"Ich bin der Mehmet von Augsburg." Mit diesen Worten soll sich ein Mann in einem Lokal auf der Maxstraße auf einen Gast gestürzt und ihn gewürgt haben. Von Klaus Utzni

Die Maxstraße bei Nacht. Bild: Alexander Kaya

"Du Hurensohn, ich bring dich um. Ich bin der Mehmet von Augsburg." Mit diesen Worten soll sich ein 33-jähriger Szenegänger im Februar in einem Lokal auf der Partymeile Maxstraße auf einen 24 Jahre alten Gast gestürzt und ihn fast bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben.

Der Grund für die Gewaltattacke: Das Opfer und dessen Freundin sollen den Täter "blöd angeschaut" haben. Dem einschlägig vorbestraften Mann, der sich mit dem ehemals berüchtigten türkischen Gewalttäter "Mehmet" aus München verglich, wurde jetzt der Prozess gemacht.

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Es hätte in jener Nacht jeden x-beliebigen Gast treffen können. Der Angeklagte war offenbar in aggressiver Stimmung. Ein Funken genügte. "Er hat etwas zu meiner Freundin gesagt. Ich fragte ihn, ob es ein Problem gebe. Da packte er mich, warf mich zu Boden. Er setzte sich auf mich und würgte mich, bis mir schwindelig wurde. Ich hatte ziemliche Angst, bekam keine Luft mehr", schilderte das 24-jährige Opfer im Prozess den überraschenden Angriff, von dem noch später Würgemale am Hals zeugten.

Ein Freund des Attackierten und Türsteher griffen ein, dem Täter gelang die Flucht. Der Videofilm der Überwachungskamera des Klubs führte auf die Spur des 33-Jährigen. Ein Polizist als Zeuge: "Der Mann war uns schon als Gewalttäter bekannt." Der Angeklagte (Verteidigerin: Juliane Kirchner) wollte allerdings eher selbst Opfer denn Täter gewesen sein. Er sei "blöd angeschaut", beleidigt und geschubst worden. Er habe den 24-Jährigen lediglich am Hemd gepackt und festgehalten, behauptete er. Insgesamt drei Prozesstermine zur Anhörung zahlreicher Zeugen waren notwendig, ehe das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Ulrike Ebel-Scheufele zu seinem Urteil kam: Neun Monate Gefängnis wegen Bedrohung, Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung. Klaus Utzni

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