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Der ständige Schatten: Stalking-Opfer in der Region: Schlaflosigkeit und Ängste

Der ständige Schatten

Stalking-Opfer in der Region: Schlaflosigkeit und Ängste

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    Stalking-Opfer in der Region: Schlaflosigkeit und Ängste
    Stalking-Opfer in der Region: Schlaflosigkeit und Ängste Foto: Kai Remmers

    Die Muster gleichen sich: Bis zu 100 Telefonanrufe am Tag, unangekündigte Besuche zu Hause oder unbestellte Warenlieferungen. So terrorisieren vor allem Männer frühere Partnerinnen oder vergeblich Angebetete. Im vergangenen Jahr beantragen am Amtsgericht Augsburg 231 Frauen Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz.

    „Die Betroffenen leiden unter Ängsten, Schlaflosigkeit und Depressionen“, sagt Monika Neidhard von der Beratungsstelle „via – Wege aus der Gewalt“. Viele Opfer trauen sich nicht mehr, auszugehen. Selbst der Weg zum Arbeitsplatz wird zur Qual. Teils verlieren Frauen ihre Freundinnen, weil diese die Situation nicht nachvollziehen können. „Man denkt, man muss jemandem nur klar sagen, dass man keinen Kontakt wünscht, dann regelt sich das. Aber bei Stalkern ist das eben nicht der Fall“, so Neidhard. Besuche auf der Terrasse oder SMS zählen ebenso zum Repertoire wie vor der Haustür platzierte Verpackungen der Lieblings-Süßigkeiten des Opfers. „Man weiß dann genau, dass der Stalker da war, aber alle anderen halten einen für verrückt“, sagt Neidhard. Das Leben werde bestimmt von der Frage, was dem Peiniger als nächstes einfällt. Pro Jahr kommen 50 Frauen in die Beratungsstelle (Telefon 0821/6502670). Wichtig sei, das Umfeld zu informieren und etwaige Stalking-SMS als Beweise aufzuheben.

    Eine Möglichkeit, sich gegen Stalking (der Begriff kommt aus dem Englischen und bedeutet jagen, hetzen) zu wehren, ist der Gang zum Amtsgericht. Nach dem Gewaltschutzgesetz können Opfer von Nachstellungen seit 2002 eine Anordnung beantragen. Stalkern wird dann ein Kontaktverbot auferlegt. Es kann auch festgelegt werden, dass sie sich bestimmten Orten wie der Wohnung oder dem Arbeitsplatz des Opfers nicht mehr nähern dürfen. „Das geht relativ unkompliziert“, sagt Anwältin Marion Zech. Für eine einstweilige Anordnung, also das schnellste Mittel, genügt eine eidesstattliche Erklärung, in der man die Probleme schildert. Oft halten sich die Täter auch daran.

    Ein Verstoß gegen diese Anordnung wird als Straftat verfolgt. Die Staatsanwaltschaft kann aber auch tätig werden, ohne dass vorher eine Anordnung des Zivilgerichts bestand. Voraussetzung ist dann, dass jemand seinem Opfer besonders beharrlich nachstellt. Diesen Straftatbestand gibt es erst seit 2007. Dass Stalker zu Mördern werden, kommt immer wieder vor – in Augsburg war es jetzt erstmals der Fall.

    Nicht jeder Peiniger lässt sich von Strafen beeindrucken: Vor einigen Monaten stand in Augsburg ein Stalker vor Gericht, der mit einem Messer in die Wohnung einer Frau stürmte, um nach einem vermeintlichen Nebenbuhler zu suchen – und zwar kurz, nachdem ihn ein Gericht zu einer mehrmonatigen Haftstrafe wegen Stalkings verurteilt hatte. Vor einigen Wochen war – eine Seltenheit – eine Frau wegen Stalkings angeklagt. Sie hatte ihren Angebeteten regelmäßig mit dem Auto abgepasst. Obwohl es die Polizei eingeschaltet hatte, ergriff das Opfer die Flucht: Der Mann kündigte seine Stelle und verließ Augsburg.

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