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Verwandtenaffäre
25.02.2014

Augsburger Abgeordneter Güller wegen Betrugs verurteilt

Der Landtagsabgeordnete Harald Güller hatte den Sohn seiner Frau aus erster Ehe für zwei Monate beschäftigt und 7500 Euro für Gehalt und Sozialversicherungsbeiträge aus der Landtagskasse gezahlt. Wegen Betrugs wurde er nun verurteilt.
Foto: Nicolas Armer, dpa

Der Augsburger Abgeordnete Harald Güller ist im Zuge der Verwandtenaffäre verurteilt worden - wegen Betrugs. In der Begründung fand die Richterin deutliche Worte für Güller.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Der schwäbische SPD-Abgeordnete Harald Güller ist am Dienstag im Rahmen der Verwandtenaffäre wegen Betrugs verurteilt worden.

Güller muss zur Strafe tief in die Tasche greifen. Die Amtsrichterin Ines Tauscher ging sogar über die Forderung der Anklage hinaus. Der Augsburger Abgeordnete Güller wurde zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 150 Euro verurteilt. Insgesamt muss Güller 27 000 Euro zahlen.

Richterin Tauscher argumentierte, dass Güller, der selbst Jurist ist, vorsätzlich gehandelt habe. Die Staatsanwaltschaft hatte 150 Tagessätze verlangt; die Verteidigung 60 Tagessätze. Strafen über 90 Tagessätzen werden ins Führungszeugnis eingetragen. Ob Güller in Berufung geht, war zunächst offen.

Güller hatte Sohn seiner Frau aus erster Ehe beschäftigt

Der Landtagsabgeordnete Harald Güller hatte den Sohn seiner Frau aus erster Ehe im Jahr 2009 für zwei Monate beschäftigt und 7500 Euro für Gehalt und Sozialversicherungsbeiträge aus der Landtagskasse gezahlt. Die Beschäftigung eigener Kinder oder Stiefkinder auf Staatskosten war Abgeordneten aber seit 2000 verboten. Güller argumentierte, ihm sei nicht klar gewesen, dass sein Stiefsohn ein Schwager ersten Grades sei. Doch weder die Richterin noch der Staatsanwalt glaubten ihm.

Der Abgeordnete hatte im Landtagsamt angegeben, mit dem Stiefsohn nicht verwandt und nicht verschwägert zu sein. Derartige Fragen seien aber zentrale Bestandteile der Juristenausbildung, sagte Tauscher. "Dass Sie das gänzlich vergessen haben, glaube ich Ihnen nicht."

Warum Harald Güller zurück getreten ist - und wie es jetzt für ihn weiter geht.

Richterin: "Vertrauen der Bevölkerung erheblich missbraucht"

Als Abgeordneter habe er zudem selbst an den Regelungen zur Beschäftigung von Verwandten mitgewirkt. "Wenn Sie denn das Gesetz nicht verstanden haben, wer denn dann? Das ist ein sehr, sehr einfaches Gesetz." Tauscher warf Güller zudem vor, die Tat in seinem Amt als Landtagsabgeordneter begangen zu haben - mit Steuergeldern, die ihm als Vorschuss für Aufwendungen gewährt wurden. 7500 Euro sei "für den Durchschnittsbürger eine Stange Geld". "Sie haben das Vertrauen der Bevölkerung erheblich missbraucht", sagte Tauscher. "Durch solche Taten wird bei der Bevölkerung der Eindruck erweckt, dass man sich bedient."

Zu Güllers Gunsten wertete die Richterin, dass er sich 2013 sofort um Wiedergutmachung und um vollständige Aufklärung bemüht und das Geld zurückgezahlt habe. Sie glaube ihm auch, dass es ihm leidtue.

Güller räumte vor Gericht Versäumnisse ein

Güller selbst räumte Versäumnisse ein. "Ich habe mir leider keinen Gedanken darüber gemacht, dass ein Stiefsohn, den ich nicht adoptiert habe, ein Schwager ersten Grades ist. Das mag ein Fehler gewesen sein", sagte Güller. "Mir ist zu keiner Sekunde bewusst gewesen, dass er mein Schwager sein könnte. Im Nachhinein ist man immer schlauer. Im Nachhinein würde ich die Zeit lieber zurückdrehen."

Unkenntnis eines Verbots schützt nicht vor Strafe, kann aber zu einer milderen Strafe führen, weil die Tat nicht vorsätzlich war. Güller hatte wegen der Sache bereits einen Strafbefehl erhalten, diesen aber nicht akzeptiert. Deshalb kam es jetzt zum Prozess.

Bei der Verwandtenaffäre ging es um Dutzende Parlamentarier, die jahrelang von einer Altfallregelung im Abgeordnetenrecht Gebrauch gemacht und Ehefrauen oder Kinder als Mitarbeiter auf Kosten des Landtags beschäftigt hatten. Güller war der einzige, der tatsächlich gegen die bereits geltenden einschlägigen Gesetze verstoßen hatte.

Noch nicht abgeschlossen sind die Ermittlungen der Augsburger Staatsanwaltschaft im Fall des früheren CSU-Fraktionschefs Georg Schmid. Er steht unter Verdacht, seine Frau jahrelang als Scheinselbstständige beschäftigt zu haben.  dpa/AZ

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