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Verwandtenaffäre
22.05.2013

Harald Güller: „Ich bin zu blöd gewesen“

Die Verwandtenaffäre im bayerischen Landtag hat mit Harald Güller nun auch ein erstes prominentes SPD-Mitglied erreicht.
Foto: Frank Leonhardt, dpa/lby

Die Verwandtenaffäre im Landtag hat mit Harald Güller nun auch ein erstes prominentes SPD-Mitglied erreicht - eine Vorlage, die die CSU nicht ungenutzt verstreichen lässt.

Für die SPD im Landtag ist es in hohem Maße peinlich, für die krisengeschüttelte CSU ist es eine schmerzlindernde Nachricht: Ausgerechnet Harald Güller, der Vorsitzende der SPD in Schwaben und Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, musste jetzt im Zuge der Verwandtenaffäre ein illegales Beschäftigungsverhältnis einräumen. CSU-Fraktionschefin Christa Stewens warf ihm daraufhin gestern vor, er habe „die Öffentlichkeit belogen und gegenüber dem Landtag falsche Angaben gemacht“.

Güller hatte im Jahr 2009 seinen damals 30 Jahre alten Stiefsohn zusätzlich zu seinen fest angestellten Mitarbeitern für zwei Monate in Vollzeit beschäftigt. Dabei hatte Güller, obwohl er Jurist von Beruf ist, nach eigener Aussage nicht gewusst, „dass durch die Heirat mit meiner Frau deren Sohn aus erster Ehe zu meinem Schwager geworden ist“. Im Gespräch mit unserer Zeitung sagte Güller gestern: „Ich bin zu blöd gewesen.“

Güller zahlte Geld zurück

Konsequenzen hat Güller, wie er sagt, sofort gezogen. Er habe eine rechtliche Stellungnahme des Landtagsamtes eingeholt, seinen Fehler mit Schreiben vom 8. Mai gegenüber dem Landtag eingeräumt und die Rückzahlung der angefallenen Kosten in Höhe von insgesamt 7 417,92 Euro in die Wege geleitet. Der Betrag sei bereits überwiesen.

In dem Brief an das Landtagsamt, der unserer Redaktion vorliegt, legt Güller Wert auf die Feststellung, dass eine so genannte „Übergangsregelung“ oder „Altfallregelung“ zu Beschäftigung von Familienangehörigen bei ihm „zweifelsfrei“ nicht vorliege. Er räumt allerdings ein, dass die für die zweimonatige Beschäftigung seines Stiefsohns angefallenen Kosten „nach heutigem Kenntnisstand“ nicht über den Landtag hätten abgerechnet werden dürfen.

CSU attackiert Güller

Die CSU will den schwäbischen SPD-Abgeordneten aus Neusäß (Kreis Augsburg), der heute seinen 50. Geburtstag feiert, nicht so einfach davonkommen lassen. CSU-Fraktionschefin Christa Stewens erklärte: „Der Fall des SPD-Politikers Harald Güller ist der bisher erste Fall bei den Beschäftigungsverhältnissen, der eindeutig unter Umgehung der Richtlinien und mit falschen Angaben gegenüber dem Landtagsamt zustande gekommen ist.“

Güller habe, so kritisiert Stewens, Jahre nach Inkrafttreten des Beschäftigungsverbots im Jahr 2000 seinen Stiefsohn angestellt und müsse sich deshalb fragen, „ob er den moralischen Ansprüchen seiner Fraktion gerecht wird“. Außerdem habe Güller noch vor wenigen Wochen erklärt, die SPD-Fraktion habe seit 2008 darauf geachtet, dass Familienangehörige nicht mehr beschäftigt würden. Dazu Stewens: „Ich frage mich, wie er diese Aussage machen konnte, obwohl er selbst ein sogar illegales Beschäftigungsverhältnis abgerechnet hat. Er hat damit Ende April die Öffentlichkeit wissentlich angelogen.“

Nachforschungen in Verwandtenaffäre gehen weiter

Die Nachforschungen in der Verwandtenaffäre gehen unterdessen weiter – insbesondere im Fall der Landtagsabgeordneten, die in der Zeit von Ende 1999 bis zum Herbst des Jahres 2000, also kurz vor Inkrafttreten des Beschäftigungsverbots für Verwandte ersten Grades, noch schnell nahe Verwandte bei sich angestellt haben. Staatskanzleichef Thomas Kreuzer (CSU) untersucht im Auftrag von Ministerpräsident Horst Seehofer, in welcher Weise Landwirtschaftsminister Helmut Brunner, Innenstaatssekretär Gerhard Eck und Kultusstaatssekretär Bernd Sibler (alle CSU) Schlupflöcher genutzt haben könnten.

Das Landtagsamt versucht die rund 30 weiteren Verdachtsfälle zu klären. Mit Ergebnissen wird in der Staatskanzlei gegen Ende der Woche, im Landtag spätestens Anfang kommender Woche gerechnet. Geklärt werden soll im Landtag zudem, wie mit der Empfehlung der unabhängigen Diätenkommission im Jahr 2002 umgegangen wurde, die Beschäftigung von Familienangehörigen zu beenden.

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