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08. Februar 2010 15:47 Uhr

Frankreich

Augsburger Kinderschänder bleibt in Haft

Verurteilt wegen Kindesmissbrauchs an Tochter und Sohn: Ein Augsburger ist in Frankreich mit einem Revisionsantrag gescheitert. Der seit Jahren inhaftierte Mann hält sich für unschuldig.

Prozess.
Foto: dpa

Verurteilt wegen Kindesmissbrauchs an Tochter und Sohn: Ein Augsburgerist in Frankreich mit einem Revisionsantrag gescheitert. Der seitJahren inhaftierte Mann hält sich für unschuldig - und muss nun nochfünf weitere Jahre auf seine Freiheit verzichten.

Der Revisionsausschuss des Kassationsgerichts in Paris entschied am Montag, dass der Fall nicht neu aufgerollt wird. Der französische Rechtsanwalt des 56-jährigen Rudolf C. hatte nachweisen wollen, dass sein Mandat vor gut zwölf Jahren zum Opfer eines «monströsen Justizirrtums» geworden sei. C. und seine Frau waren im August 1996 auf einem südfranzösischen Campingplatz festgenommen worden, weil eine Zeltnachbarin den Familienvater des sexuellen Missbrauchs seiner beiden Kinder bezichtigt hatte.

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Grundlage des Revisionsantrags waren die Aussagen der heute 21-jährigen Tochter, die immer wieder und auch schriftlich erklärt hatte, dass ihr Vater sich weder an ihr noch an ihrem Bruder vergangen habe. Ohne dass es Beweise für die Schuld seines Mandanten gegeben habe, sei die Familie seinerzeit in eine «Teufelsmaschinerie» geraten und zerstört worden, erklärte C.s Anwalt Ralph Blindauer im Revisionsantrag.

Die allgemeine Stimmung sei damals aufgeheizt gewesen, nachdem nur wenige Tage zuvor der belgische Kinderschänder und Mörder Marc Dutroux verhaftet worden war. «Falsche Zeugenaussagen», verdrehte Aussagen sowie «verfälschte Übersetzungen» hätten dem Gericht im südfranzösischen Montpellier im November 1997 für eine Verurteilung ausgereicht.

Der Revisionsausschuss befand am Montag, dass die Aussagen von Tochter Sabrina für eine Verfahrensprüfung nicht ausreichten; sie seien nicht neu, das Mädchen habe seine ersten Aussagen schon damals vor dem Geschworenengericht widerrufen.

Die Familie war im August 1996 vom damaligen Wohnort Augsburg aus inden Urlaub nach Frankreich gefahren. Rudolf C. war wegen Vergewaltigung seiner beiden Kinder zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden, von denen er bislang sieben Jahre absitzen musste. Mutter und Tochter leben heute in Neusäß bei Augsburg. afp

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