Ein türkisches Paar aus Augsburg muss sich seit Montag vor Gericht verantworten, weil es die verbotene türkische Organisation DHKP-C unterstützt haben soll.

Wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terror-Gruppe müssen sich seit Montag ein in Bayern lebender türkischer Mann und seine Ex-Frau verantworten. Der 51 Jahre alte Transportunternehmer und die 49-jährige Frau werden beschuldigt, die verbotene türkische Organisation DHKP-C von Deutschland aus unterstützt zu haben. Die Angeklagten sollen für die Vereinigung Veranstaltungen organisiert sowie Beiträge und Spenden zur Finanzierung von Anschlägen eingetrieben haben.
Die DHKP-C verfolgt laut Anklage das Ziel, den türkischen Staat zu beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime zu ersetzen. Die Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front – kurz DHKP-C – soll für mehrere Terroranschläge in der Türkei verantwortlich sein. Ein Selbstmordanschlag auf ein Café in Istanbul, bei dem eine Frau ums Leben kam, soll auf das Konto der linksextremistischen Gruppe gehen. Im September 2001 verübte eine Anhängerin der Organisation ein Selbstmordattentat vor dem deutschen Generalkonsulat in Istanbul. Zwei türkische Polizisten starben.
Der 51-Jährige soll Führungsfunktionär der Vereinigung im süddeutschen Raum gewesen sein und verantwortlich für die gesamte Parteiarbeit in Augsburg und Umgebung. Dazu zählten Veranstaltungen, Verbreitung von Propagandamaterial und Eintreibung von Beiträgen und Spenden zur Finanzierung von Terror-Anschlägen in der Türkei. Seit 2006 soll er 14 Treffen einer Aktivistengruppe organisiert haben, für die er sein Haus und seine Geschäftsräume zur Verfügung gestellt habe. Seine Frau sei in diese Tätigkeit aktiv eingebunden gewesen.
Der Angeklagte verlas zum Prozessauftakt eine politische Erklärung, in der er nicht auf die Vorwürfe einging. Seine Ex-Frau räumte Zusammenkünfte von Landsleuten in ihrer Wohnung ein. In Einzelheiten sei sie «zu keiner Zeit eingeweiht» gewesen. Vom Verbot der DHKP-C habe sie erst durch die Ermittlungen erfahren.
Im Zuge der Nachforschungen waren die Telefone des seit Jahrzehnten in Deutschland lebenden Paares abgehört worden, Bank- und Geschäftsdaten abgefragt sowie persönliche und geschäftliche Kontakte ausgeforscht. Die Angeklagten sind auf freiem Fuß.
Die Verteidigung bemängelte zum Auftakt des Prozesses einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Zwischen dem Beginn der Ermittlungen gegen die Angeklagten Ende 2006 und der Hauptverhandlung habe ein unzumutbar langer Zeitraum gelegen, sagte Anwalt Hartmut Wächtler. Die Verteidiger beantragten, der Senat möge bei der Generalstaatsanwaltschaft die Rücknahme der Anklage anregen. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass die Anklage nach Eröffnung des Verfahrens nicht mehr zurückgenommen werden kann. dpa
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