Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Erst prüfen,

Bayern

Erst prüfen,

  • |
  • |
  • |
    Erst prüfen,
    Erst prüfen,

    Die Empörung über das Urteil des Karlsruher Landgerichts ist groß. Dass man Sexualstraftätern Entschädigung für die zu Unrecht erlittene Sicherungsverwahrung geben soll, übersteigt den Toleranz-Horizont vieler Bürger. Dieses Empfinden ist gut nachvollziehbar – auch, wenn man an den Fall des Vanessa-Mörders denkt, der in Augsburg verhandelt wird. Jedoch ist klar, dass auch Schwerverbrechern ein Recht auf Menschenwürde zugesprochen werden muss. Insofern ist das Thema Sicherungsverwahrung sehr vorsichtig zu behandeln. Es lässt sich eben nicht auf einige populistische Thesen herunterbrechen. Zumal eine Studie schon vor Jahren zu dem Schluss kam, dass ein Großteil der Prognosen über die Gefährlichkeit von Tätern nicht zutrifft. Die Prognosen der Experten sind aber Grundlage dafür, Straftäter nach Ablauf ihrer Haft weiter einzusperren.

    Insofern müssen Bundesrat und Bundestag äußerst präzise prüfen, ob es wirklich Sinn macht, die nachträgliche Sicherungsverwahrung wieder in einem Gesetz zu verankern. Es käme einem politischen Debakel gleich, wenn es postwendend vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wieder kassiert werden würde.

    "Lesen Sie dazu den Artikel „Streit um Sicherungsverwahrung“.

    Diskutieren Sie mit
    XXX 0 Kommentare
    hier kommen komentare rein
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden