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Gen-Mais
30.05.2008

Imker Bablok muss mit seinen Bienen weichen

Imker Bablok kämpft für einen genfreien Honig.

Der Imker Karl-Heinz Bablok muss auch in diesem Sommer rechtzeitig vor der Maisblüte mit seinen Bienen "auf die Flucht" gehen. Sein Bienenhaus steht in rund 1500 Meter Entfernung von einem Versuchsfeld des Freistaats auf dem Neuhof bei Kaisheim (Kreis Donau-Ries). Dort wird die gentechnisch veränderte Maissorte Mon 810 angebaut.

Der Imker Karl-Heinz Bablok muss auch in diesem Sommer rechtzeitig vor der Maisblüte mit seinen Bienen "auf die Flucht" gehen. Sein Bienenhaus steht in rund 1500 Meter Entfernung von einem Versuchsfeld des Freistaats auf dem Neuhof bei Kaisheim (Kreis Donau-Ries).

Dort wird die gentechnisch veränderte Maissorte Mon 810 angebaut, die nur als Futtermittel, nicht aber als Lebensmittel zugelassen ist. Pollen von diesem Mais, den die Bienen in ihren Stock schleppen, darf deshalb selbst in geringsten Mengen nicht in den Honig gelangen. Sonst darf der Honig nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Augsburg nicht mehr als Lebensmittel verkauft werden.

Die Bestätigung, dass für Honig "null Prozent Toleranz" gelte, was die Verunreinigung mit Bestandteilen von Mon 810 betrifft, war ein juristisches Ziel des Bündnisses zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik gewesen. Die praktischen Auswirkungen hat der Kläger Karl-Heinz Bablok zu tragen: "Ich bin der Dumme" sagt er. Er kann zwar den Schaden für den unverkäuflichen Honig gegenüber dem Anbauer geltend machen, urteilte die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts unter Vorsitz von Evelyn Leder. Den Nachweis über die Verunreinigung muss allerdings er führen. Und es sei auch Sache der Imker, dort wo es möglich ist, die Bienen während der Maisblüte in Sicherheit zu bringen. Ein Flug-Radius von drei Kilometern, in dem die Bienen laut Experten 90 Prozent des Nektars und des Pollens sammeln, wird dabei zugrunde gelegt. Im Fall von Karl-Heinz Bablok sieht das Gericht den Aufwand als zumutbar an, die schweren Bienenkästen während der Maisblüte nach Leitheim zu versetzen. Auch dafür könne Schadenersatz verlangt werden.

Klageweg durch alle Instanzen

Das Imker-Bündnis, das bereits 70 000 Euro in den Prozess investiert hat, will in Berufung gehen und den Klageweg notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof gehen. In Augsburg führte aufseiten des beklagten Freistaats der Anwalt der drei beigeladenen Firmen Monsanto Company, Monsanto Technology und Monsanto Agrar Deutschland das Wort. Er gebe zum Prozess keine Statements ab, sagte er. AZ

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