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Prozess
25.04.2011

Kindsmörder erneut verurteilt

Mehmet A., der die kleine Karolina grausam tötete, steht immer wieder vor Gericht

Augsburg Der 37-jährige Türke Mehmet A., der wegen Mordes an der dreijährigen Karolina, die Tochter seiner Geliebten aus Weißenhorn (Kreis Neu-Ulm), zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ist im Gefängnis nun zum wiederholten Male mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Weil er im September 2010 in der Justizvollzugsanstalt Kaisheim (Donau-Ries) eine Wachbeamtin sexuell belästigte, verhängte das Augsburger Amtsgericht jetzt eine weitere Haftstrafe von neun Monaten. Damit sind für den als besonders brutal geltenden Häftling die Chancen auf eine vorzeitige Freilassung erheblich gesunken.

Mehmet A., dessen Strafregister schon mehr als 15 Einträge auflistet, hatte im Dezember 2003 das kleine Mädchen fünf Tage lang sadistisch unter anderem mit brennend heißem, flüssigen Plastik gefoltert, es dann auf brutale Weise misshandelt und halb totgeschlagen. Die Mutter des Mädchens sah dabei zu.

Das sterbende Kind legte er dann Anfang Januar 2004 in der Weißenhorner Stiftungsklinik in eine Toilette, wo es von einer Krankenschwester gefunden wurde. Karolina war nicht mehr zu retten. An dem Körper des Kindes zählten Ärzte später allein 24 Brandwunden. Der traurige Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.

Das Landgericht Memmingen hatte das Paar später lediglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt – Mehmet A. zu zehn Jahren und drei Monaten Haft, seine Lebensgefährtin zu fünfeinhalb Jahren. Der Bundesgerichtshof fand den Schuldspruch zu milde und hob das Urteil auf. Im Mai 2006 verhängte das Landgericht München II im Revisionsprozess schließlich lebenslange Haft wegen Mordes gegen Mehmet A. und die Mutter der kleinen Karolina. Bei dem Türken stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.

Im Gefängnis zeigte sich Mehmet A. offenbar völlig unbeeindruckt von der Strafe. Er verprügelte und bedrohte einen Mithäftling. Im April 2008 wurde er deshalb zu neun Monaten Haft verurteilt. Im Herbst vergangenen Jahres hatte sich der Kindsmörder erneut nicht im Griff. Vor den Augen einer Wachbeamtin befriedigte sich der 37-Jährige selbst. Deshalb stand er nun erneut vor Gericht. Weil Mehmet A. als besonders gefährlich gilt, wurde er von vier Wachbeamten in den Saal geführt. Bei der Vernehmung der Gefängnisbeamtin kam es zum Eklat: Der Türke beschimpfte die Zeugin auf übelste Weise. Strafrichter Thomas Kessler stockte die Haft um weitere neun Monate auf.

Pflichtverteidiger Marco Müller sagte, sein Mandant habe das Urteil akzeptiert. Wegen Drogenhandels im Gefängnis ist ein weiteres Verfahren gegen Mehmet A. anhängig. Auch bei lebenslanger Freiheitsstrafe haben zusätzliche Verurteilungen eine besondere Bedeutung. Diese Haftstrafen werden vorweg vollzogen, sodass sich der Zeitpunkt der Überprüfung auf vorzeitige Entlassung nach hinten verschiebt. Für Mehmet A. bedeutet dies, dass er bis dahin wohl mehr als 20 Jahre im Gefängnis verbringen muss. Er sitzt nun in der JVA Amberg.

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