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München: Krailling-Prozess: Anklage fordert lebenslange Haft

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Krailling-Prozess: Anklage fordert lebenslange Haft

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    Für den Onkel der getöteten kleinen Chiara (8) und ihrer Schwester Sharon (11) aus Krailling hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft wegen Mordes beantragt.  (Archivbild) dpa
    Für den Onkel der getöteten kleinen Chiara (8) und ihrer Schwester Sharon (11) aus Krailling hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft wegen Mordes beantragt. (Archivbild) dpa

    Die Staatsanwaltschaft hat für den Onkel der getöteten Kraillinger Schwestern Chiara (8) und Sharon (11) lebenslange Haft wegen Mordes verlangt. Staatsanwalt Florian Gliwitzky sagte am Montag vor dem Landgericht München II, die Beweisaufnahme habe die Vorwürfe gegen den 51-Jährigen bestätigt. Er sprach von einer "erdrückenden Beweislast". Der verschuldete Familienvater habe die Kinder in der Nacht zum 24. März 2011 in deren Wohnung heimtückisch aus Habgier ermordet und auch den Tod der Mutter geplant, um so seiner Ehefrau ein Erbe zu verschaffen.

    "Wir haben überhaupt keinen Punkt gefunden, wo wir gesagt hätten: Der ist mit der Beweisaufnahme nicht in Einklang zu bringen", sagte Gliwitzky. Er beantragte auch, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit würde der Mann nicht bereits nach 15 Jahren Haft aus dem Gefängnis kommen können, sondern müsste voraussichtlich deutlich mehr als 20 Jahre einsitzen. Der Angeklagte hat die Vorwürfe stets bestritten, voraussichtlich am Dienstag will die Strafkammer das Urteil verkünden.

    Gliwitzky sagte in seinem Plädoyer, der Mann habe die Kinder mit zahlreichen Messerstichen ermordet. 15 Mal stach er demnach bei Sharon zu, 11 Mal bei Chiara. Die Mädchen seien arglos gewesen, sie hätten schlafend im Bett gelegen, als der Onkel durch die unverschlossene Tür in die Wohnung kam. Gliwitzky schilderte auch die Finanznot der Familie, der die Zwangsversteigerung des gerade gebauten Hauses drohte. Ein Großonkel half und kaufte aus dem Familienvermögen eine Wohnung für 160 000 Euro, so dass die Frau des Angeklagten ausgezahlt werden konnte. Doch bald fehlte der Familie mit vier Kindern wieder Geld.

    Der Angeklagte habe seine Schwägerin - Schwester seiner Frau und die Mutter der getöteten Kinder - deshalb gedrängt, den Anteil an einer gemeinsamen Wohnung abzukaufen. Die Schwägerin sei zwar dazu bereit gewesen, jedoch kam das Geschäft nicht zustande. Die Schulden der Familie stiegen, das Konto war leer gefegt - an diesem Punkt habe sich der Postbote entschieden, die Schwägerin und ihre Töchter zu töten. "Es ging schließlich darum, dass das Haus in Peißenberg bedroht war", sagte Gliwitzky.

    Bei den Spuren sei nicht mehr nur Indizien zu sprechen, "sondern von einer erdrückenden Beweislast", meinte der Staatsanwalt. Angaben des Angeklagten, der an den letzten beiden Verhandlungstagen die Tat vehement von sich gewiesen hatte, seien "hanebüchen". Der 51-Jährige hatte vor Ostern seine Blutspuren in der Wohnung mit einem Nasenbluten erklärt, das er in der Wohnung der Schwägerin etwa zwei Wochen vor der Tat bekommen habe.

    Angeklagter wirft Ermittlern Manipulation vor

    Der angeklagte Onkel hatte vor Beginn der Plädoyers den Ermittlern Manipulation vorgeworfen.Zeugen hätten falsche Angaben gemacht. Polizeibeamte hätten seine Aussagen nicht richtig wiedergegeben und bei der Spurensicherung Fehler gemacht. Beweise seien sogar manipuliert worden, sagte der 51-Jährige am Montag vor dem Münchner Landgericht. Staatsanwalt Florian Gliwitzky sprach bei dem Vorwurf von einer "Ungeheuerlichkeit".

    "Wen interessiert bei der Staatsanwaltschaft die Wahrheit? Ist dieses Verfahren noch mit moralischen Grundsätzen zu vereinbaren?", sagte der angeklagte Familienvater. "Ich bin mir hundertprozentig sicher, dass ich meine Nichten nicht getötet habe." Eine "Fotomontage" hätte eine Verletzung an seiner Nase beweisen sollen, die er sich laut Anklage beim Kampf mit den Mädchen zugezogen haben soll. Eine Blutprobe von ihm sei aus der Justizvollzugsanstalt Stadelheim verschwunden. Es sei doch "seltsam", dass von 6000 Blutproben ausgerechnet seine verschwinde - am Tatort sei nicht mehr von seinem Blut gefunden worden, als die Ampulle enthalten habe.

    Mit diesem Vorwurf bewege sich der Angeklagte "an Grenze zu neuer Strafbarkeit", entgegnete Staatsanwalt Florian Gliwitzky mit Blick auf die Unterstellung, die Ermittler hätten womöglich das Blut aus der Ampulle am Tatort verteilt. Dies sei eine solche "Ungeheuerlichkeit, dass sie sich eigentlich der sachlichen Beurteilung entzieht". Anwalt Adam Ahmed unterstrich, es handele sich hierbei um die Darstellung des Angeklagten. Ahmed stellte zudem gut ein halbes Dutzend neue Beweisanträge. Er beantragte unter anderem, einen Mithäftling sowie Polizeibeamte nochmals als Zeugen zu laden.

    Urteil wird am Dienstag erwartet

    Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wollte der Angeklagte nach der Ermordung der Kinder auch deren Mutter töten, um einen Erbstreit zugunsten seiner Ehefrau zu entscheiden. Seine Familie hatte sich durch einen Hausbau verschuldet. Am Dienstag wird das Urteil erwartet.

    Der angeklagte Onkel, selbst Familienvater, soll sich in der Nacht zum 24. März 2011 in die Wohnung seiner Schwägerin geschlichen und die Kinder mit einem Seil, einer Hantelstange und einem Messer ermordet haben. Um einen Erbstreit zugunsten seiner Frau zu entscheiden, wollte der nach einem Hausbau verschuldete Postbote laut Anklage auch die Mutter töten - mit einem Elektrogerät in der Badewanne. Nur weil sie später heimkam, entging sie nach Überzeugung der Anklage der Tat. Die Frau fand die Leichen ihrer Kinder schaurig hindrapiert.

    Mehrfach saßen im Gericht die Großmutter der Mädchen, andere Verwandte und Freunde. Nicht in Erscheinung trat in dem Prozess die Mutter, die beide Kinder verlor. Sie wurde unter Ausschluss derÖffentlichkeit vernommen, der Angeklagte wurde während dieser Zeit in einen anderen Raum gebracht. Den Zustand der Frau beschreibt ihre Mutter - die Großmutter der Mädchen - mit wenigen Worten: "Es geht ihr sehr, sehr schlecht."  dpa

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