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Schreiber-Prozess: Pfahls muss nicht noch einmal aussagen

Schreiber-Prozess

Pfahls muss nicht noch einmal aussagen

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    Karlheinz Schreiber in Augsburg.
    Karlheinz Schreiber in Augsburg. Foto: Fred Schöllhorn

    Der frühere Rüstungsstaatssekretär Ludwig Holger Pfahls muss im Steuerhinterziehungsprozess gegen Karlheinz Schreiber nicht noch einmal in den Zeugenstand. Das Landgericht Augsburg lehnte am Montag einen entsprechenden Antrag der Verteidigung ab. Sie wollte Pfahls' Glaubwürdigkeit infrage stellen, da er bei seiner ersten Zeugenaussage Ende Februar gelogen habe.

    Das Gericht bezeichnete dagegen die für das Verfahren wichtigen Aussagen von Pfahls als erwiesen, er sei von Schreiber mit drei Bargeldsummen bestochen worden. Pfahls war wegen Steuerhinterziehung und Vorteilsnahme 2005 rechtskräftig zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden.

    Saudische Prinzen müssen nicht als Zeugen aussagen

    Der Vorsitzende Richter Rudolf Weigell erklärte, für das Gericht sei der Vorwurf der Bestechung gegen Schreiber aber verjährt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird Schreiber auch wegen Beihilfe zu Betrug im Zusammenhang mit dem Verkauf von Fuchspanzern an Saudi-Arabien nicht weiter verfolgt. Dafür wäre eine aufwendige Beweiserhebung mit Zeugen aus dem saudischen Herrscherhaus notwendig.

    Die Anklagevertretung geht davon aus, dass saudische Prinzen nicht als Zeugen in Augsburg vor Gericht erscheinen würden. So bleibt als einziger Anklagepunkt gegen Schreiber die Steuerhinterziehung in Millionenhöhe für nicht versteuerte Provisionen aus Panzer- und Flugzeuggeschäften.

    Richter: Beweisstrategie der Verteidigung nicht schlüssig

    Das Gericht lehnte in der ersten Sitzung nach der Osterpause alle Beweisanträge der Verteidigung ab, mit denen belegt werden sollte, dass Schreiber lediglich Verteiler von Geldern über Schweizer Tarnkonten und Scheinfirmen war, nicht aber der wirtschaftlich Berechtigte und damit Steuerpflichtige.

    Dazu sagte Richter Weigell, die Beweisstrategie der Verteidigung sei in sich nicht schlüssig oder nicht nötig. Schreiber selbst hätte im Verfahrensverlauf mehrfach die Gelegenheit gehabt, zu Vorwürfen und Vorgängen direkt Stellung zu nehmen. Er habe aber stets beharrlich geschwiegen.

    Möglicherweise arbeitet das Gericht nun auf ein schnelles Prozessende hin. Terminiert ist die Verhandlung gegen Schreiber nur noch bis 12. Mai. Derzeit scheint die 9. Kammer nicht mehr viele Zeugen hören zu wollen. dpa/hogs

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